Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen die Kampagnenorganisation „Campact“ abgewiesen. Müller wollte Campact die Äußerung verbieten lassen: „Konzerngründer Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das Landgericht fasst diesen Satz nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als „zulässige Meinungsäußerung“ auf, die Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze (Az. 324 O 81/26).
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Außerdem „gelobe“ er, „bei der nächsten Feierlichkeit, die Gästeliste vorher bei Campact und Kollegen zur Genehmigung einzureichen“.
Stell dir vor du bist über 80, einer der mächtigsten Industriellen des Landes und verhältst dich wie ein trotziger Fünfjähriger, wenn jemand deine Nähe zu Rechtsextremen erwähnen darf.
Ist es nicht erschreckend oft so, dass man sich ab 80+ wieder dem Verhalten eines Fünfjährigen angleicht?
Darüber hinaus: lass ihn doch rumzetern wie ein Kleinkind, der Typ hat trotzdem vor Gericht verloren und hat sich, seine Visage und seine Molkerei mit ihren vielen Untermarken* wieder mal öffentlichkeitswirksam mit der AfD verbunden.
*Hausmarken der Supermärkte/Discounter aus seinem Hause nicht vergessen!
Find’s wertvoll, dass das öffentlich ausgetragen wird. Viele Kapitalisten sind maximal opportunistisch unterwegs und behalten sich vor mit Nazis zu kooperieren, sobald es finanziell vorteilhaft wird.
Mag sein, dass die Klage dafür gedacht war, Campact mundtot zu machen, aber schon die Klage selbst hat erfordert, dass sich Theo Müller dazu hinreißen lässt, explizit zu sagen, dass er nicht die AfD unterstützt.
Egal wie dicke er mit Alice Weidel ist, so eine Aussage kommt bei der Basis der AfD erstmal wie sie gesagt wurde an.
Und naja, mal schauen, vielleicht bricht es ja auch das ewige Schweigen der Kapitalisten.Hoffe wayback-machine ist weiterhin erlaubt
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Alles klar, danke!
Sogar das Landgericht Hamburg sagt, es sei OK.




