Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen die Kampagnenorganisation „Campact“ abgewiesen. Müller wollte Campact die Äußerung verbieten lassen: „Konzerngründer Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das Landgericht fasst diesen Satz nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als „zulässige Meinungsäußerung“ auf, die Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze (Az. 324 O 81/26).
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Find’s wertvoll, dass das öffentlich ausgetragen wird. Viele Kapitalisten sind maximal opportunistisch unterwegs und behalten sich vor mit Nazis zu kooperieren, sobald es finanziell vorteilhaft wird.
Mag sein, dass die Klage dafür gedacht war, Campact mundtot zu machen, aber schon die Klage selbst hat erfordert, dass sich Theo Müller dazu hinreißen lässt, explizit zu sagen, dass er nicht die AfD unterstützt.
Egal wie dicke er mit Alice Weidel ist, so eine Aussage kommt bei der Basis der AfD erstmal wie sie gesagt wurde an.
Und naja, mal schauen, vielleicht bricht es ja auch das ewige Schweigen der Kapitalisten.