Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen die Kampagnenorganisation „Campact“ abgewiesen. Müller wollte Campact die Äußerung verbieten lassen: „Konzerngründer Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das Landgericht fasst diesen Satz nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als „zulässige Meinungsäußerung“ auf, die Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze (Az. 324 O 81/26).
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Stell dir vor du bist über 80, einer der mächtigsten Industriellen des Landes und verhältst dich wie ein trotziger Fünfjähriger, wenn jemand deine Nähe zu Rechtsextremen erwähnen darf.
Ist es nicht erschreckend oft so, dass man sich ab 80+ wieder dem Verhalten eines Fünfjährigen angleicht?
Darüber hinaus: lass ihn doch rumzetern wie ein Kleinkind, der Typ hat trotzdem vor Gericht verloren und hat sich, seine Visage und seine Molkerei mit ihren vielen Untermarken* wieder mal öffentlichkeitswirksam mit der AfD verbunden.
*Hausmarken der Supermärkte/Discounter aus seinem Hause nicht vergessen!