Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen die Kampagnenorganisation „Campact“ abgewiesen. Müller wollte Campact die Äußerung verbieten lassen: „Konzerngründer Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das Landgericht fasst diesen Satz nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als „zulässige Meinungsäußerung“ auf, die Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze (Az. 324 O 81/26).
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Ist es nicht erschreckend oft so, dass man sich ab 80+ wieder dem Verhalten eines Fünfjährigen angleicht?
Darüber hinaus: lass ihn doch rumzetern wie ein Kleinkind, der Typ hat trotzdem vor Gericht verloren und hat sich, seine Visage und seine Molkerei mit ihren vielen Untermarken* wieder mal öffentlichkeitswirksam mit der AfD verbunden.
*Hausmarken der Supermärkte/Discounter aus seinem Hause nicht vergessen!