Das Landgericht Hamburg hat den Antrag auf einstweilige Verfügung des Molkereigründers Theo Müller gegen die Kampagnenorganisation „Campact“ abgewiesen. Müller wollte Campact die Äußerung verbieten lassen: „Konzerngründer Müller unterstützt die rechtsextreme AfD“. Das Landgericht fasst diesen Satz nicht als Tatsachenbehauptung, sondern als „zulässige Meinungsäußerung“ auf, die Müller nicht in seinem Persönlichkeitsrecht verletze (Az. 324 O 81/26).
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