Das man Erben nicht zwingen will, Firmen oder stimmrelevante Aktienanteile zu verkaufen finde ich grundsätzlich in Ordnung. Ob die Reduktion bis kompletter erlass der Steuer das richtige Instrument ist, denke ich eher nicht. Der Vorteil des Staates ist, das er unheimlich geduldig sein kann. Eine mögliche Alternative wäre, die Steuerschuld am Stichtag festzusetzten und anschließend die kompletten Gewinne aus Verkauf von Anteilen und vollständig alle Gewinne aus Ausschüttung und Dividende einzubehalten, bis die Schuld beglichen ist. Alternativ könnte auch die Schuld über mehrere Jahre gestreckt werden, das zB. man jedes Jahr 20% zahlen müsste.
Vor dem Hintergrund gestiegener Preise und steigender Immobilienwerte in Bayern sei es ungerecht, dass diese Freibeträge seit 16 Jahren gleich geblieben sind und regional nicht angepasst werden.
Wäre sofort dabei, alle Freibeträge fortan Inflationsindexiert zu bestimmen. Dann könnte man sich dieses politische Klein-Klein sparen.
Sind die Begünstigungen bei der Vererbung von Betriebsvermögen mit dem Grundgesetz vereinbar? Maßgeblich dürfte vor allem sein, ob die Regeln mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes in Einklang stehen.
Auch das völlig Richtig. Erbschafts- und Vsteuer zu fordern heisst auch, die unabhängig von der Form des Vermögens zu gewähren. Sonst kann ich mich mit X Mio in Cash immer da herausgestalten.
Wäre sofort dabei, alle Freibeträge fortan Inflationsindexiert zu bestimmen. Dann könnte man sich dieses politische Klein-Klein sparen.
Hier ist ein Gegenvorschlag: lass das doch lieber an der Entwicklung des Median oder besser noch, am unteren Dezil fest machen. Wir sollten uns als Gesellschaft endlich mal ganz ehrlich und ganz konkret darüber unterhalten wie weit wir finden, dass die Schere maximal aufgehen können sollte.
Selbst wenn man findet, dass es Ungleichheit in der Gesellschaft als Anreiz braucht, damit die Leute arbeiten, sollte man anerkennen können, dass dieser Anreiz ab einer gewissen Schwelle nicht mehr größer wird.
Alter, der Söder macht auch nur noch Politik für sich selber.
Ich hoffe die CSU wird in der nächsten Landtagswahl in 2 Jahren auch mal so richtig hart abgewatscht.Ach so. AfD wird nicht geprüft, dafür aber eine wichtige Maßnahme zum erhalt unserer Gesellschaft, weil die Überreichen in diesen Krisenzeit den Rachen nicht voll genug bekommen können.
Dass das Bundesverfassungsgericht das Verbot der AfD nicht prüft, liegt nicht am Bundesverfassungsgericht, sondern daran, dass, verdammt nochmal, keines der befugten Staatsorgane sich bemüßigt sieht, dort den dazu notwendigen Antrag zu stellen.
Äh, ja genau. Und warum prüft das Bundesverfassungsgericht jetzt die Erbschaftssteuer? Weil genau solche Bemühungen in der Politik dort angestrengt werden. Eigentlich widersprichst du dir nur selbst, denn im Kern geht beides von der Politik aus.
Der Antrag zur Prüfung der Erschaftssteuer muss, im Gegensatz zur Prüfung eines Parteienverbotes, nicht zwangsläufig von der Politik ausgegangen sein:
Der Kläger hat Privatvermögen von seiner Tante geerbt. Im Nachlass waren unter anderem ein Wertpapierdepot und Grundstücke enthalten. Dieses Privatvermögen wurde mit Erbschaftsteuer belastet. Erbschaft- und schenkungssteuerliche Begünstigungen kamen ihm nicht zugute, weil es sich bei dem Erbe um Privatvermögen handelte. Das fand der Kläger ungerecht und klagte. Er meint: Unternehmenserben würden ihm gegenüber bevorzugt, und das sei verfassungswidrig.
Der andere Fall ist der Södermarkus, der die Erbschaftssteuer zur Ländersache machen will. Aber auch ein einzelner Ministerpräsident kann kein Parteiverbot auf Bundesebene anstrengen.
Das Thema ist schon älter als die Afd…




