

In einer E-Mail schrieb Knodel, “angesichts der Einstufung der Partei als gesichert rechtsextrem durch das Bundesamt für Verfassungsschutz, muss ich mein privates und geschäftliches Umfeld schützen.”
Der will nicht vom Verfassungsschutz observiert werden.
Es geht hier nicht um eine einfache persönliche politische Meinung, sondern um die Mitgliedschaft in einer gesichert rechtsextremen Vereinigung. Das ist schon ein Unterschied.
Für Beamte gilt vor allem das Bekenntnis zum Grundgesetz und der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
Aus §33 Beamtenstatusgesetz:
Das bedeutet nicht nur Neutralität. Sie müssen sich aktiv für diese Grundsätze einsetzen.
Es geht hier nicht darum, wen sie wählen. Die Wahlen sind sowieso geheim. Es geht hier um Parteimitgliedschaft.
Zu wehrhaften Demokratie gehört, ganz explizit, dass man verfassungsfeindliche Parteien verbieten kann und dass man und eine Abschaffung der Demokratien nicht über sich ergehen lassen muss. Das sind genau die Lehren die man aus der NS-Zeit gezogen hat.
Es gibt keine Hetzjagd. Wenn man der AfD sagt, dass ihre Ideologie widerlich ist, fällt das unter Meinungsäußerung. Das ist der AfD natürlich nicht recht, wenn sie gegen sie selbst gerichtet ist, da suhlt man sich lieber in dieser pathetischen herbeifantasierten Opferrolle. Aufrufe zum Parteiverbot sind auch keine Hetzjagd, sondern schlicht der Ruf nach Rechtsstaatlichkeit. Wenn die AfD sich nicht an die Regeln hält, die für alle Parteien gelten, dann landen sie halt vor Gericht.
Da stimme ich dir aber zu, was das umstimmen der Wähler angeht.
Solange sie keine bessere Politik machen haben die anderen Parteien es verdient Wähler zu verlieren und jede Partei, die Alternativen bietet hat es verdient im politischen Wettbewerb deren Stimmen abzugreifen, solange sie sich an die Regeln des Grundgesetzes hält.