Am Bundesverfassungsgericht geht es diese Woche gleich zwei Mal um die Erbschaftsteuer: Karlsruhe verhandelt unter anderem darüber, ob Unternehmenserben zu wenig Steuern zahlen. Von A. Stein und A. Lagmöller.
Der Antrag zur Prüfung der Erschaftssteuer muss, im Gegensatz zur Prüfung eines Parteienverbotes, nicht zwangsläufig von der Politik ausgegangen sein:
Der Kläger hat Privatvermögen von seiner Tante geerbt. Im Nachlass waren unter anderem ein Wertpapierdepot und Grundstücke enthalten. Dieses Privatvermögen wurde mit Erbschaftsteuer belastet. Erbschaft- und schenkungssteuerliche Begünstigungen kamen ihm nicht zugute, weil es sich bei dem Erbe um Privatvermögen handelte. Das fand der Kläger ungerecht und klagte. Er meint: Unternehmenserben würden ihm gegenüber bevorzugt, und das sei verfassungswidrig.
Der andere Fall ist der Södermarkus, der die Erbschaftssteuer zur Ländersache machen will. Aber auch ein einzelner Ministerpräsident kann kein Parteiverbot auf Bundesebene anstrengen.
Der Antrag zur Prüfung der Erschaftssteuer muss, im Gegensatz zur Prüfung eines Parteienverbotes, nicht zwangsläufig von der Politik ausgegangen sein:
Der andere Fall ist der Södermarkus, der die Erbschaftssteuer zur Ländersache machen will. Aber auch ein einzelner Ministerpräsident kann kein Parteiverbot auf Bundesebene anstrengen.
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/verbraucher/erbschaftssteuer-bundesverfassungsgericht-verhandlung-100.html