Am Bundesverfassungsgericht geht es diese Woche gleich zwei Mal um die Erbschaftsteuer: Karlsruhe verhandelt unter anderem darüber, ob Unternehmenserben zu wenig Steuern zahlen. Von A. Stein und A. Lagmöller.
Das man Erben nicht zwingen will, Firmen oder stimmrelevante Aktienanteile zu verkaufen finde ich grundsätzlich in Ordnung. Ob die Reduktion bis kompletter erlass der Steuer das richtige Instrument ist, denke ich eher nicht. Der Vorteil des Staates ist, das er unheimlich geduldig sein kann. Eine mögliche Alternative wäre, die Steuerschuld am Stichtag festzusetzten und anschließend die kompletten Gewinne aus Verkauf von Anteilen und vollständig alle Gewinne aus Ausschüttung und Dividende einzubehalten, bis die Schuld beglichen ist. Alternativ könnte auch die Schuld über mehrere Jahre gestreckt werden, das zB. man jedes Jahr 20% zahlen müsste.
Das man Erben nicht zwingen will, Firmen oder stimmrelevante Aktienanteile zu verkaufen finde ich grundsätzlich in Ordnung. Ob die Reduktion bis kompletter erlass der Steuer das richtige Instrument ist, denke ich eher nicht. Der Vorteil des Staates ist, das er unheimlich geduldig sein kann. Eine mögliche Alternative wäre, die Steuerschuld am Stichtag festzusetzten und anschließend die kompletten Gewinne aus Verkauf von Anteilen und vollständig alle Gewinne aus Ausschüttung und Dividende einzubehalten, bis die Schuld beglichen ist. Alternativ könnte auch die Schuld über mehrere Jahre gestreckt werden, das zB. man jedes Jahr 20% zahlen müsste.