• Sibbo@sopuli.xyz
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    13 hours ago

    Entscheidend sei, dass nun die Anbieter von E-Scootern als Fahrzeughalter zum Beispiel für das falsche Abstellen der Roller haften.

    Das ist doch mal eine gute Idee. Dann sind die jetzt endlich gezwungen, ihren Nutzern da deutlich genug auf die Finger zu schauen.

  • rbn@sopuli.xyz
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    11 hours ago

    Also wenn jemand mit einem eScooter ein Schaufenster einschlägt, dann soll der Halter haften? Oder was soll da auf dem Titelbild passiert sein? Scheiben einschlagen kann man auch mit Bauzäunen, Blumentöpfen, Pflastersteinen etc. - gilt das dann analog?