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  • Dieses Urteil hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe jetzt aufgehoben und damit der Revision des Angeklagten stattgegeben. Grund: Das Urteil sei fehlerhaft. Wer wegen eines illegalen Rennens mit Todesfolge verurteilt werde, dem müsse auch nachgewiesen werden, dass der Täter andere Verkehrsteilnehmer vorsätzlich gefährden wollte. Also: Der Täter müsse gewusst haben, dass ihm auf dieser Strecke zwischen Ludwigswinkel und Salzwoog Autos auf seiner Fahrbahn entgegenkommen könnten - wie es dann auch wirklich passiert ist. Und erst, wenn der Fahrer das wisse und es in Kauf nehme und trotzdem schnell fahre, könne man ihn wegen dieses Tatbestandes verurteilen.

    Ich kann ja verstehen, dass man so einer Person ungern gesunden Menschenverstand unterstellen will, aber wie soll man denn beweisen, dass jemand weiß, dass einem auf der Gegenfahrbahn Autos entgegen kommen könnten?!