Sei es bei Verkehrsunfällen oder Stürzen über umgekippte Roller auf dem Gehweg: Wer durch E-Scooter zu Schaden kommt, soll künftig einfacher Ansprüche durchsetzen können. Bei der Verbraucherzentrale befürwortet man die neuen Haftungsregeln. Die Vermieter von E-Scootern befürchten hingegen mehr Betrugsfälle und überlastete Gerichte.
Also wenn jemand mit einem eScooter ein Schaufenster einschlägt, dann soll der Halter haften? Oder was soll da auf dem Titelbild passiert sein? Scheiben einschlagen kann man auch mit Bauzäunen, Blumentöpfen, Pflastersteinen etc. - gilt das dann analog?
Also wenn jemand mit einem eScooter ein Schaufenster einschlägt, dann soll der Halter haften? Oder was soll da auf dem Titelbild passiert sein? Scheiben einschlagen kann man auch mit Bauzäunen, Blumentöpfen, Pflastersteinen etc. - gilt das dann analog?
Laut Alt-Text handelt es sich bei dem Bild um das Ergebnis eines Verkehrsunfalls.