Was zum F*ck. Das ist komplett an mir vorbei gegangen. Da es aktuell keine Kontrolle oder Ahndung gibt, wird es vorerst keine großen Wellen schlagen. Aber spätestens wenn es forciert wird landet man dafür im Knast (oder kommt einfach nicht wieder).

  • plyth@feddit.org
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    24 hours ago

    Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen,

    Wo steht denn die 45J Grenze? Die Wehrpflicht endet dann, aber die Pflicht zur Genehmigung ist nicht an die Wehrpflicht gekoppelt sondern daran, älter als 17 zu sein. Dann muss sich doch jeder immer abmelden, wenn er das Land für länger als 3 Monate verlassen will.

    Jeder Expat, inklusive aller Rentner auf Mallorca, wird gerade gegen das Gesetz verstossen haben, schliesslich ist jetzt schon April.

    • Zwuzelmaus@feddit.org
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      23 hours ago

      Wo steht denn die 45J Grenze?

      Gleich im nächsten Absatz desselben Paragrafen, der hier so lustig aus dem Zusammenhang herausdiskutiert wird.

      Die Wehrpflicht endet dann, aber die Pflicht zur Genehmigung ist nicht an die Wehrpflicht gekoppelt sondern daran, älter als 17 zu sein. Dann muss sich doch jeder immer abmelden, wenn er das Land für länger als 3 Monate verlassen will.

      Das ist eine durchaus fragwürdige Interpretation, wo doch der Absatz mit der Genehmigung unter der Überschrift Inhalt der Wehrpflicht steht.

      • plyth@feddit.org
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        22 hours ago

        Es gibt hoffentlich einen Juristen hier, der das beurteilen kann. Ich denke, es ist nur eine Überschrift und (2) gilt für alle Männer.

        Wenn die Überschrift (2) einschränkt wäre meine Frage, wie (1) zu beurteilen ist.

        (1) Die Wehrpflicht wird durch den Wehrdienst oder im Falle des § 1 des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes durch den Zivildienst erfüllt.

        Erfüllt - heisst das, es bestünde keine Wehrpflicht mehr wenn jemand Wehrdienst geleistet hat? Müsste man dann keine Genehmigung mehr einholen?

        Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

        D.h. erst im Spannungsfall müssen sich die 45-60 jährigen Expats wieder eine Genehmigung einholen?

        • Zwuzelmaus@feddit.org
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          19 hours ago

          Erfüllt - heisst das, es bestünde keine Wehrpflicht mehr wenn jemand Wehrdienst geleistet hat?

          Das wird vielleicht verständlicher, wenn man Wehrdienst nicht mehr mit Grundwehrdienst gleichsetzt. Das erste ist ein allgemeinerer Begriff und vor allem für den Kriegsfall gedacht.

          D.h. erst im Spannungsfall müssen sich die 45-60 jährigen Expats wieder eine Genehmigung einholen?

          Die meisten sind keine Offiziere, also ist nach meinem Verständnis bei 45 das Ende aller Pflichten.

          • plyth@feddit.org
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            19 hours ago

            Die meisten sind keine Offiziere, also ist nach meinem Verständnis bei 45 das Ende aller Pflichten.

            Im Spannungs- oder Verteidigungsfall endet die Wehrpflicht mit Ablauf des Jahres, in dem der Wehrpflichtige das 60. Lebensjahr vollendet.

            Das Gesetz sieht das anders, ausser der Spannungs- oder Verteidigungsfall tritt nie ein.