Was zum F*ck. Das ist komplett an mir vorbei gegangen. Da es aktuell keine Kontrolle oder Ahndung gibt, wird es vorerst keine großen Wellen schlagen. Aber spätestens wenn es forciert wird landet man dafür im Knast (oder kommt einfach nicht wieder).
Was zum F*ck. Das ist komplett an mir vorbei gegangen. Da es aktuell keine Kontrolle oder Ahndung gibt, wird es vorerst keine großen Wellen schlagen. Aber spätestens wenn es forciert wird landet man dafür im Knast (oder kommt einfach nicht wieder).
Es gibt hoffentlich einen Juristen hier, der das beurteilen kann. Ich denke, es ist nur eine Überschrift und (2) gilt für alle Männer.
Wenn die Überschrift (2) einschränkt wäre meine Frage, wie (1) zu beurteilen ist.
Erfüllt - heisst das, es bestünde keine Wehrpflicht mehr wenn jemand Wehrdienst geleistet hat? Müsste man dann keine Genehmigung mehr einholen?
D.h. erst im Spannungsfall müssen sich die 45-60 jährigen Expats wieder eine Genehmigung einholen?
Das wird vielleicht verständlicher, wenn man Wehrdienst nicht mehr mit Grundwehrdienst gleichsetzt. Das erste ist ein allgemeinerer Begriff und vor allem für den Kriegsfall gedacht.
Die meisten sind keine Offiziere, also ist nach meinem Verständnis bei 45 das Ende aller Pflichten.
Das Gesetz sieht das anders, ausser der Spannungs- oder Verteidigungsfall tritt nie ein.