Kommt eine bestellte Ware nicht an, ist der Händler dennoch an den ursprünglichen Vertrag und die vereinbarten Konditionen gebunden, auch bei Aktionsangeboten.
Wenn Ich dann aber bei der ersten Bestellung nichts sage, heißt dass dann, dass eine stille Vereinbarung gilt und Ich bei Diebstahl selbst schuld bin?
Nein, heisst es nicht.
Erstmal ist bei einem Diebstahl der Dieb der Schuldige. Nicht du und hoffentlich auch nicht der Bote.
(Obwohl man sich auch ausdenken könnte, dass der Bote das Paket vor die Tür legt, sein obligatorisches “Beweisfoto” für seine Firma macht und es dann wieder wegnimmt)
Wäre vielleicht mal nützlich gewesen, wenn man die Zustellung hier mal definiert hätte. Gerne sagen Paketboten nämlich, dass die Bestellung „am gewünschten Ablageort“ ist, obwohl der nie definiert wurde.
Im Ernstfall müsste die Firma beweisen, dass du die Ablage gewünscht bzw. der Ablage-Vereinbarung zugestimmt hast.
Na ja das klingt mir alles nach gefährlichem Halbwissen, ohne viel Substanz. Gibt es dazu explizite Gesetzestexte oder Gerichtsurteile? Besonders eine Ablage-Vereinbarung scheint mir ein Streitpunkt zu sein. Davon habe Ich noch nie gehört und trotzdem legen sie die Pakete „am gewünschten Ort“ ab. Also wenn das zum Beispiel Teil der AGB ist, dann wird man das wohl anfechten können. Die ist in der Regel nicht wasserdicht.
Nein, heisst es nicht.
Erstmal ist bei einem Diebstahl der Dieb der Schuldige. Nicht du und hoffentlich auch nicht der Bote.
(Obwohl man sich auch ausdenken könnte, dass der Bote das Paket vor die Tür legt, sein obligatorisches “Beweisfoto” für seine Firma macht und es dann wieder wegnimmt)
Im Ernstfall müsste die Firma beweisen, dass du die Ablage gewünscht bzw. der Ablage-Vereinbarung zugestimmt hast.
Na ja das klingt mir alles nach gefährlichem Halbwissen, ohne viel Substanz. Gibt es dazu explizite Gesetzestexte oder Gerichtsurteile? Besonders eine Ablage-Vereinbarung scheint mir ein Streitpunkt zu sein. Davon habe Ich noch nie gehört und trotzdem legen sie die Pakete „am gewünschten Ort“ ab. Also wenn das zum Beispiel Teil der AGB ist, dann wird man das wohl anfechten können. Die ist in der Regel nicht wasserdicht.