Kommt eine bestellte Ware nicht an, ist der Händler dennoch an den ursprünglichen Vertrag und die vereinbarten Konditionen gebunden, auch bei Aktionsangeboten.
Na ja das klingt mir alles nach gefährlichem Halbwissen, ohne viel Substanz. Gibt es dazu explizite Gesetzestexte oder Gerichtsurteile? Besonders eine Ablage-Vereinbarung scheint mir ein Streitpunkt zu sein. Davon habe Ich noch nie gehört und trotzdem legen sie die Pakete „am gewünschten Ort“ ab. Also wenn das zum Beispiel Teil der AGB ist, dann wird man das wohl anfechten können. Die ist in der Regel nicht wasserdicht.
Na ja das klingt mir alles nach gefährlichem Halbwissen, ohne viel Substanz. Gibt es dazu explizite Gesetzestexte oder Gerichtsurteile? Besonders eine Ablage-Vereinbarung scheint mir ein Streitpunkt zu sein. Davon habe Ich noch nie gehört und trotzdem legen sie die Pakete „am gewünschten Ort“ ab. Also wenn das zum Beispiel Teil der AGB ist, dann wird man das wohl anfechten können. Die ist in der Regel nicht wasserdicht.