In Notlagen müssen Mediziner entscheiden, wer zuerst drankommt, wenn Intensivbetten zu knapp sind. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die kürzlich beschlossenen gesetzlichen Vorgaben zur Triage gekippt.
weil der Bund da nichts mitzureden hat. Mal schon ob und was die Länder daraus machen.
Die Länder auch nicht, und auch gar keine anderen Politiker, sondern nur Ärzte haben bei diesen Leitlinien etwas zu melden.
So wollen es die Ärzte, so war es früher, und so ist es auch IMHO am besten geeignet, um das Gewissen der Ärzte zu entlasten, die da “an der Front” die Entscheidungen treffen müssen.
Aus welchem Grund das Urteil gefallen ist, ist letztendlich erst mal nebensächlich, es hat zum Glück ein schlechtes Gesetz (so schlecht, dass es tödlich war) außer Kraft gesetzt, das als reine Symbolpolitik gemacht wurde, um den Empörungszirkus der Massenmedien, die scheinbar überhaupt erst durch die Pandemie von Triage gehört hatten, zu besänftigen.
Die Länder auch nicht, und auch gar keine anderen Politiker, sondern nur Ärzte haben bei diesen Leitlinien etwas zu melden.
So wollen es die Ärzte, so war es früher, und so ist es auch IMHO am besten geeignet, um das Gewissen der Ärzte zu entlasten, die da “an der Front” die Entscheidungen treffen müssen.
Moralisch vielleicht aber rechtlich verstehe ich das Urteil so dass das in den Zuständigkeitsbereich der Länder fällt.
Aus welchem Grund das Urteil gefallen ist, ist letztendlich erst mal nebensächlich, es hat zum Glück ein schlechtes Gesetz (so schlecht, dass es tödlich war) außer Kraft gesetzt, das als reine Symbolpolitik gemacht wurde, um den Empörungszirkus der Massenmedien, die scheinbar überhaupt erst durch die Pandemie von Triage gehört hatten, zu besänftigen.