Zentralregister für jeden Scheiß. Genau das brauchen wir. Denn wo ein Trog ist, kommen die Schweine.
Denn wo ein Trog ist, kommen die Schweine.
Den Spruch habe ich schon lange nicht mehr gelesen. Muss ich wieder in meinen aktiven Sprachschatz einbauen.
Eine gefährliche Sache. Aus persönlicher Erfahrung sage ich immer, dass man Patientenverfügungen einer vertrauten Person geben soll, diese dann präsentiert, wenn die Situation eintritt. Ich will nicht sagen, dass man mit einer Patientenverfügung im Notfall schlechter behandelt wird, aber ich kenne persönlich mehere Ärzte für die eine Patientenverfügung eine Anweisung zum Nichtstun ist.
Ärzte für die eine Patientenverfügung eine Anweisung zum Nichtstun ist.
Wie geht das denn?
Tja, zuerst einmal müsste man sich die Patientenverfügungen anschauen um zu wissen, was man bei einem Patienten nicht darf. Für manche ist aber Patientenverfügung gleich Patientenverfügung. Rechtlich ist es ja einfacher medizinisch zu argumentieren, warum man etwas nicht gemacht hat, also legt man lieber großzügig aus. Gegen eine Verfügung zu verstoßen ist dagegen eine klare Sache. So hört man dann immer wieder den Spruch “hat ja eh ne Patientenverfügung”.
Das kann dann z.B. sein, dass bei einer Blutvergiftung eben kein Antibiotikum mehr gegeben wird, weil die Werte schon recht schlecht sind. Das kann man so entscheiden. Bei einem Patienten ohne Verfügung (oder wenn man diese gelesen hätte), hätte man aber vielleicht anders entschieden.
Das war jetzt ziemliches Kauderwelsch statt einer Erklärung… Soll das vielleicht andeuten, dass in allen P. dasselbe drinsteht, und wenn ja: was?
Dann nochmal zum mitschreiben:
- in der Verfügung ist individuell festgelegt was Ärzte dürfen und was nicht
- darum muss man Patientenverfügungen lesen
- manche Ärzte lesen sie nicht
- es ist leichter unterlassene Behandlungen zu rechtfertigen als das Verstoßen gegen eine Patientenverfügung
- also werden lieber Behandlungen unterlassen, als eventuell gegen die Verfügung zu verstoßen
Wenn es eine Patientenverfügung gibt ist das ein rechtlich bindendes Dokument, an das sich Ärzte halten müssen. Nicht jede Ärztin hat Zeit, Lust und Expertise erstmal die Implikationen der Patientenverfügung für die Notfallversorgung zu studieren.
Von daher kann ich mir schon vorstellen, dass es einen Anreiz gibt eher zu wenig als zu viel zu machen.
Du sagst also, dass es bei Notfällen auch nach dem Lustprinzip geht?
Jain, ein Arzt kann im Notfall erstmal selbst entscheiden welche Maßnahmen er/sie als notwendig und vertretbar erachtet. Nicht alles was möglich ist, ist auch unter allen Umständen sinnvoll. Z.B. kann eine sofortige Behandlung mit Medikament X möglich sein. Wenn die Person aber dagegen allergisch ist, ist das definitiv nicht sinnvoll.





