Was nützt die gewissenhafteste Vorsorge, wenn sie im Ernstfall nicht auffindbar ist? Damit das nicht passiert, gibt es das Zentrale Vorsorgeregister. Darin können jetzt auch die Inhalte von Vollmachten und Co. hinterlegt werden. Wie funktioniert das?
Tja, zuerst einmal müsste man sich die Patientenverfügungen anschauen um zu wissen, was man bei einem Patienten nicht darf. Für manche ist aber Patientenverfügung gleich Patientenverfügung. Rechtlich ist es ja einfacher medizinisch zu argumentieren, warum man etwas nicht gemacht hat, also legt man lieber großzügig aus. Gegen eine Verfügung zu verstoßen ist dagegen eine klare Sache. So hört man dann immer wieder den Spruch “hat ja eh ne Patientenverfügung”.
Das kann dann z.B. sein, dass bei einer Blutvergiftung eben kein Antibiotikum mehr gegeben wird, weil die Werte schon recht schlecht sind. Das kann man so entscheiden. Bei einem Patienten ohne Verfügung (oder wenn man diese gelesen hätte), hätte man aber vielleicht anders entschieden.
Das war jetzt ziemliches Kauderwelsch statt einer Erklärung… Soll das vielleicht andeuten, dass in allen P. dasselbe drinsteht, und wenn ja: was?
Dann nochmal zum mitschreiben: