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    1 day ago

    Das Durchsuchen von Wohnungen etwa war bislang der Polizei vorbehalten, die dabei unter richterlicher Kontrolle agiert und an die Strafprozessordnung gebunden ist. Denn das Grundgesetz garantiert die Unverletzlichkeit der Wohnung und setzt damit hohe Hürden für einen Eingriff. Wenn nun Verfassungsschützer in Wohnungen eindringen dürften, würde diese Grenze überschritten. Der Minister begründet sein Vorhaben unter anderem damit, dass die neuen Befugnisse vor allem dann greifen sollen, wenn Polizeikräfte in akuten Terrorlagen nicht rechtzeitig verfügbar seien. Verhaftungen sollten weiterhin Aufgabe der Polizei bleiben.

    Ich wüsste ja zu gerne, wo jetzt Verfassungsschützer in einer aktuten Terrorlage vor Ort sein sollten und keine Polizei.