• SpongyAneurysm@feddit.org
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    6 hours ago

    Aber es kann kein Anrecht darauf geben, dass die Welt eine andere ist als die de-facto existierende - das wäre Wunschdenken.

    Möchtest du diesen Satz in seiner Absolutheit vielleicht nochmal durchdenken? Das würde bedeuten, dass es kein Recht auf irgendeine Art von Veränderung geben soll. Insbesondere, wenn die “Welt” um die es hier geht zu 100% menschengemachte Systeme sind gibt es keinen Grund, einen Wunsch nach Veränderung daran als Realitätsverweigerung zu framen.

    • Ontimp@feddit.org
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      5 hours ago

      Ich sehe deinen Punkt. Der Wunsch nach Veränderung Menschen-gemachter Umstände ist notwendig und der Wesenskern von Politik. Aber dann muss man eben auch die politischen Prozesse durchlaufen. Direkt einen Rechtsanspruch auf eine faktisch nicht existierende Welt in der Verfassung zu verankern ist m.E. nicht der Weg.

      Wenn man als Deutscher das Recht auf ein analoges Leben hätte, wäre das ja ein Anrecht im Sinne von negativer Freiheit; “Freiheit von” digitaler Technologie. Das heißt, Bund und Länder wären verpflichtet sicherstellen, dass sich jeder Einzelne jederzeit aus der digitalen Welt zurückziehen kann, ohne, dass dabei andere Grundrechte kompromittiert werden - das ist viel gefordert. Denn Grundrechte sind ein aktiver Erfüllungsauftrag an den Staat, kein rein ideelees Prinzip:

      Art 1 (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

      Wir haben z.B. auch keinen gesonderten Rechtsanspruch darauf ein nacktes Leben zu führen, obwohl das unser Naturzustand wäre und Kleidung genauso wie Handys ein menschengemachtes menschliches System ist. Heißt das es individuell verboten nackt zu sein, nein? Dass ich nicht für mehr Nacktheit in der Gesellschaft eintreten kann, nein? Aber in jedem Fall hast du keinen Rechtsanspruch gegenüber dem Staat, dass dieser sicherstellen möge, dass dir daraus keine Nachteile in der gesellschaftlichen Teilhabe erwachsen.

      • SpongyAneurysm@feddit.org
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        4 hours ago

        So argumentiert klingt das schon wesentlich besser. Wenn ich da mal mitgehe, müsste man sich fragen, ob das BundesVerfassungsgericht der richtige Ort für diese Entscheidung ist.

        Ich würde allerdings sagen, irgendwie schon. Denn faktisch werden von der existierenden Welt bzw den implementierten Systemen durchaus Grundrechte eingeschränkt. Ohne mich jetzt juristisch da zu sehr auszukennen oder grade Muse zur Recherche mitzubringen sehe ich zumindest einen Konflikt zwischen einem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und einem auf informationeller Selbstbestimmung. Beides fühlt sich, wenn auch evtl. nicht wörtlich im Grundgesetz benannt, für mich sehr grundlegend an.

        Die Lösung dafür muss ja nicht bedeuten, dass das Gericht letztlich entschließt, dass es ein auf ewig bestehendes Recht alle Dinge analog zu regeln geben muss. Aber eine Grundsatzentscheidung die mal feststellt, dass die Digitalisierung des Staates gewisse Grundsätze befolgen sollte und Inklusion von Menschen mit Einschränkungen, älteren Menschen, ärmeren Menschen und Menschen denen Datenschutz wichtig ist berücksichtigt werden müssen.

        Die aktuellen Lösungen laufen nämlich leider oft darauf hinaus, dass es hingeht zu einem Zwang zu irgendeiner App gibt, die dann ein halbwegs aktuelles Smartphone (Stichwort ärmere Menschen, bzw Umweltbewusste) mit einem Mainstream-Betriebssystem (oder alternativ nicht zu unerschätzendes technisches Wissen) voraussetzt. (Stichwort Datenschutz).

        Und darüber hinaus sind diese Lösungen dann desöfteren noch in der Bedienung beinahe schlimmer als die analoge Version. Sodass ich, trotz gutem technischem Können, den Rückgriff aufs Analoge sehr gut nachvollziehen kann (und wenn möglich auch selbst gerne nutze).

        Liegt z.T. evtl. auch an meinen Einschränkungen, aber das macht es ja in keinster Weise besser.

        Die Lösung liegt aber deshalb natürlich nicht in einer fortschrittsverweigernden Verhaftung im Analogen, sondern natürlich in besseren Systemen, die das berücksichtigen. Sowohl die digitalen Systeme natürlich, als auch die sonstigen Rahmenbedingungen. Und ich denke, dass eine Entscheidung vom BVerfG ja immer so auf die Grundrechte abgestellt sein sollte, dass sie beides offenlassen würde. Sowohl analoge Lösungen, als auch grundrechtswahrende digitale Lösungen.