Das Recht auf analoges Leben soll ins Grundgesetz – mehr als 64.000 Unterzeichner*innen fordern das in einer Petition. Interessierte können sich bis 21. Mai anschließen. Im Interview erklären die Initiator*innen: Der ausufernde Digitalzwang schadet der Demokratie.
So argumentiert klingt das schon wesentlich besser. Wenn ich da mal mitgehe, müsste man sich fragen, ob das BundesVerfassungsgericht der richtige Ort für diese Entscheidung ist.
Ich würde allerdings sagen, irgendwie schon. Denn faktisch werden von der existierenden Welt bzw den implementierten Systemen durchaus Grundrechte eingeschränkt. Ohne mich jetzt juristisch da zu sehr auszukennen oder grade Muse zur Recherche mitzubringen sehe ich zumindest einen Konflikt zwischen einem Recht auf gesellschaftliche Teilhabe und einem auf informationeller Selbstbestimmung. Beides fühlt sich, wenn auch evtl. nicht wörtlich im Grundgesetz benannt, für mich sehr grundlegend an.
Die Lösung dafür muss ja nicht bedeuten, dass das Gericht letztlich entschließt, dass es ein auf ewig bestehendes Recht alle Dinge analog zu regeln geben muss. Aber eine Grundsatzentscheidung die mal feststellt, dass die Digitalisierung des Staates gewisse Grundsätze befolgen sollte und Inklusion von Menschen mit Einschränkungen, älteren Menschen, ärmeren Menschen und Menschen denen Datenschutz wichtig ist berücksichtigt werden müssen.
Die aktuellen Lösungen laufen nämlich leider oft darauf hinaus, dass es hingeht zu einem Zwang zu irgendeiner App gibt, die dann ein halbwegs aktuelles Smartphone (Stichwort ärmere Menschen, bzw Umweltbewusste) mit einem Mainstream-Betriebssystem (oder alternativ nicht zu unerschätzendes technisches Wissen) voraussetzt. (Stichwort Datenschutz).
Und darüber hinaus sind diese Lösungen dann desöfteren noch in der Bedienung beinahe schlimmer als die analoge Version. Sodass ich, trotz gutem technischem Können, den Rückgriff aufs Analoge sehr gut nachvollziehen kann (und wenn möglich auch selbst gerne nutze).
Liegt z.T. evtl. auch an meinen Einschränkungen, aber das macht es ja in keinster Weise besser.
Die Lösung liegt aber deshalb natürlich nicht in einer fortschrittsverweigernden Verhaftung im Analogen, sondern natürlich in besseren Systemen, die das berücksichtigen. Sowohl die digitalen Systeme natürlich, als auch die sonstigen Rahmenbedingungen. Und ich denke, dass eine Entscheidung vom BVerfG ja immer so auf die Grundrechte abgestellt sein sollte, dass sie beides offenlassen würde. Sowohl analoge Lösungen, als auch grundrechtswahrende digitale Lösungen.