• Dekkia@this.doesnotcut.it
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    2 days ago

    Korrigier mich wenn ich falsch liege, aber persönliche Internetseiten und Blogs ohne kommerziellen Hintergrund sind doch von der Impressumspflicht ausgenommen.

    • Zacryon@feddit.org
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      1 day ago

      Ergänzend ist § 55 RstV zu beachten, der Online Dienste, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, der Impressumspflicht unterstellt. Aber auch hier sind Medien, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen“, ausgenommen. Private Fotoblogs, Reiseblogs oder ähnliches sind demnach von der Impressumspflicht befreit. Die Rechtsprechung ist allerdings in der Beurteilung eines privaten Online-Angebotes sehr streng und beurteilt einen Fotoblog, der einen Werbebanner enthält bereits als geschäftsmäßig, unabhängig von der Höhe der generierten Einnahmen. **Schwierig ist auch die Abgrenzung, wann ein Blogger bereits „journalistisch-redaktionell“ tätig ist, sodass in diesen beiden Bereichen immer eine Einzelfallprüfung und kompetente Beratung zu empfehlen ist. **

      https://rickert.law/impressumspflicht-nach-§-5-tmg

      Was viele ebenfalls nicht wissen: Gibt es auf dem Blog keine Werbung, aber regelmäßige Beiträge mit journa­listisch-redaktio­nellen Inhalten, hat der Blogger ebenfalls eine Impres­sums­pflicht. Das ergibt sich aus § 55 Rundfunk­staats­vertrag.

      https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/internet-neue-medien/impressum-und-urheberrecht-was-gilt-fuer-private-blogger

      Und ein Inhalt könnte evtl. schon “journalistisch-redaktionell” werden, wenn jemand z.B. regelmäßig seine Meinung zu irgendwelchen Dingen äußert. Auch Tutorials zu irgendwelchen Themen könnzen dazu zählen. Spätestens, wenn auch Anzeigen geschaltet werden, wird das Impressum fällig.

      Soweit ich das verstehe, ist man nur dann von der Impressumspflicht befreit, wenn man wirklich nur hochprivate Dinge daraufstellt und der Blog keine öffentliche Reichweite hat oder aufbauen will. Ob also z.B. ein werbefreier Blog, auf dem man alle paar Monate mal ein bisschen schreibt, wie man Doom auf einem Toaster installiert, aber gelegentlich auch Beiträge erstellt, in denen man seine Sorgen über ein erneutes Aufkeimen des Nationalsozialismus äußert, unter die Impressumspflicht fällt, aber im Grunde lesen es nur drei Leute aus dem Freundes- und Familienkreis, ist wohl nicht so einfach zu beantworten. Kann sein, kann auch nicht sein. Daher lieber einen Anwalt fragen.

      Letzteres ist sehr wichtig: ich schreibe hier nur auf Basis einiger weniger Recherchen und bin ein Laie in rechtlichen Angelegenheiten.
      Wer also unsicher für den eigenen Fall ist, möge einen Anwalt fragen.
      Und wer es besser weiß, möge mich mit Quellenqngaben korrigieren.

      • kossa@feddit.org
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        1 day ago

        Ja, insgesamt ist es komplizierter, wie du geschrieben hast.

        Aber ich finde für den Alltag, sind die Abgrenzungen nicht so schwer:

        • erster Schritt: versuche nicht Geld mit deinem Blog zu verdienen, seien es Spenden, Werbebanner oder affiliate Bums. Damit sind eigentlich 99,9% der Fälle abgedeckt
        • Schreibst du über das Hotel im Urlaub, das es doof war? Brauchst kein Impressum. Hast du den Günther Wallraff ausgepackt und berichtest darüber, wie du dich in die Hotelküche geschlichen hast, um Verletzungen des Arbeitsschutzes aufzudecken? Well, du brauchst ein Impressum.

        Es macht ja auch irgendwie Sinn. Wenn man journalistisch-redaktionell berichtet, dann unterliegt man ja dem Presserecht. Das ist schon fair, finde ich, und wie gesagt: ich finde die Trennung auch nicht so schwer.

        Anyway, lange Rede, gar kein Sinn: da wird unnötig viel Angst verbreitet, finde ich.

        • General_Effort@lemmy.world
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          1 day ago

          Seit ein paar Jahren ist es schwerer, mit Abmahnungen Geld abzuzocken. Die Gesetze sind dieselben.

          Dass dir keiner eine Rechnung schickt, heißt nicht, dass du alles richtig machst. Die fehlende Rechtsdurchsetzung wird ja auch immer wieder angeprangert.

          Schreibst du über das Hotel im Urlaub, das es doof war? Brauchst kein Impressum.

          Kaum. Wenn du dich an eine Allgemeinheit wendest, und nicht nur an ein paar Freunde und Bekannte, dann ist das nicht persönlich. Das ist dann Berichterstattung.

          Wenn du das Hotel beim Namen nennst, oder es überhaupt erkennbar ist, dann steht auch Verleumdung im Raum. Negative Reviews auf Portalen gehen regelmäßig vor Gericht.

          • kossa@feddit.org
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            1 day ago

            Wenn du das Hotel beim Namen nennst, oder es überhaupt erkennbar ist, dann steht auch Verleumdung im Raum. Negative Reviews auf Portalen gehen regelmäßig vor Gericht.

            Ja, äh, klar? Aber das hat ja mit der hier diskutierten Impressumpflicht nix zu tun. Das ist ja eine ganz andere Baustelle. Aber den Hotelchef quer durch die Bank beleidigen darfst du ohne Impressum.