Sie wollen die Schanze wieder aufbauen, dafür Altschauerberg stürmen, verehren Rainer Winkler als Kultfigur: die neuen Fans des "Drachenlords". Dieses Wochenende haben sie sich erneut in Emskirchen getroffen. Was unterscheidet sie von den "Hatern"?
Ja, insgesamt ist es komplizierter, wie du geschrieben hast.
Aber ich finde für den Alltag, sind die Abgrenzungen nicht so schwer:
erster Schritt: versuche nicht Geld mit deinem Blog zu verdienen, seien es Spenden, Werbebanner oder affiliate Bums. Damit sind eigentlich 99,9% der Fälle abgedeckt
Schreibst du über das Hotel im Urlaub, das es doof war? Brauchst kein Impressum. Hast du den Günther Wallraff ausgepackt und berichtest darüber, wie du dich in die Hotelküche geschlichen hast, um Verletzungen des Arbeitsschutzes aufzudecken? Well, du brauchst ein Impressum.
Es macht ja auch irgendwie Sinn. Wenn man journalistisch-redaktionell berichtet, dann unterliegt man ja dem Presserecht. Das ist schon fair, finde ich, und wie gesagt: ich finde die Trennung auch nicht so schwer.
Anyway, lange Rede, gar kein Sinn: da wird unnötig viel Angst verbreitet, finde ich.
Seit ein paar Jahren ist es schwerer, mit Abmahnungen Geld abzuzocken. Die Gesetze sind dieselben.
Dass dir keiner eine Rechnung schickt, heißt nicht, dass du alles richtig machst. Die fehlende Rechtsdurchsetzung wird ja auch immer wieder angeprangert.
Schreibst du über das Hotel im Urlaub, das es doof war? Brauchst kein Impressum.
Kaum. Wenn du dich an eine Allgemeinheit wendest, und nicht nur an ein paar Freunde und Bekannte, dann ist das nicht persönlich. Das ist dann Berichterstattung.
Wenn du das Hotel beim Namen nennst, oder es überhaupt erkennbar ist, dann steht auch Verleumdung im Raum. Negative Reviews auf Portalen gehen regelmäßig vor Gericht.
Wenn du das Hotel beim Namen nennst, oder es überhaupt erkennbar ist, dann steht auch Verleumdung im Raum. Negative Reviews auf Portalen gehen regelmäßig vor Gericht.
Ja, äh, klar? Aber das hat ja mit der hier diskutierten Impressumpflicht nix zu tun. Das ist ja eine ganz andere Baustelle. Aber den Hotelchef quer durch die Bank beleidigen darfst du ohne Impressum.
Ja, insgesamt ist es komplizierter, wie du geschrieben hast.
Aber ich finde für den Alltag, sind die Abgrenzungen nicht so schwer:
Es macht ja auch irgendwie Sinn. Wenn man journalistisch-redaktionell berichtet, dann unterliegt man ja dem Presserecht. Das ist schon fair, finde ich, und wie gesagt: ich finde die Trennung auch nicht so schwer.
Anyway, lange Rede, gar kein Sinn: da wird unnötig viel Angst verbreitet, finde ich.
Seit ein paar Jahren ist es schwerer, mit Abmahnungen Geld abzuzocken. Die Gesetze sind dieselben.
Dass dir keiner eine Rechnung schickt, heißt nicht, dass du alles richtig machst. Die fehlende Rechtsdurchsetzung wird ja auch immer wieder angeprangert.
Kaum. Wenn du dich an eine Allgemeinheit wendest, und nicht nur an ein paar Freunde und Bekannte, dann ist das nicht persönlich. Das ist dann Berichterstattung.
Wenn du das Hotel beim Namen nennst, oder es überhaupt erkennbar ist, dann steht auch Verleumdung im Raum. Negative Reviews auf Portalen gehen regelmäßig vor Gericht.
Ja, äh, klar? Aber das hat ja mit der hier diskutierten Impressumpflicht nix zu tun. Das ist ja eine ganz andere Baustelle. Aber den Hotelchef quer durch die Bank beleidigen darfst du ohne Impressum.