In Notlagen müssen Mediziner entscheiden, wer zuerst drankommt, wenn Intensivbetten zu knapp sind. Nun hat das Bundesverfassungsgericht die kürzlich beschlossenen gesetzlichen Vorgaben zur Triage gekippt.
Auch das verstehe ich nicht: In dem Fall geht es (scheinbar) ja darum, dass beide Patienten sterben werden, wenn man ihnen nicht hilft. Nur der eine (der, dem der Arzt gerade hilft) hat eine hohe Wahrscheinlichkeit, trotzdem draufzugehen. Dann steht der Arzt im Zweifel vor zwei Leichen: Vor der ersten, weil er die Behandlung nicht abgebrochen hat, obwohl die Aussichten schlecht standen, und vor der zweiten, weil er dem Patienten nicht geholfen hat, weil er mit dem ersten beschäftigt war.
Das Gesetz hat genau das verboten, was verhindert, dass der Arzt vor 2 Leichen steht, nämlich einen Behandlungsabbruch bei einem aussichtslosen Fall zugunsten eines Patienten, der noch zu retten ist. Und genau deswegen ist es gut, dass das weg ist.
Das Gesetz hat genau das verboten, was verhindert, dass der Arzt vor 2 Leichen steht, nämlich einen Behandlungsabbruch bei einem aussichtslosen Fall zugunsten eines Patienten, der noch zu retten ist. Und genau deswegen ist es gut, dass das weg ist.
Stimmt. Ich kann wohl einfach nicht mehr lesen.
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