Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Grundsatzentscheidung gefällt: Der Rundfunkbeitrag wäre nur bei groben Verfehlungen über längere Zeit verfassungswidrig.
Deine Idee ist richtig und wichtig. Die Institution die früher GEZ hieß, ist es aber nicht direkt.
Es ist das grundlegende Prinzip, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt und dass dessen Finanzierung nicht der Beliebigkeit von Regierungen unterliegen darf.
Deine Idee ist richtig und wichtig. Die Institution die früher GEZ hieß, ist es aber nicht direkt.
Es ist das grundlegende Prinzip, dass es einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt und dass dessen Finanzierung nicht der Beliebigkeit von Regierungen unterliegen darf.