Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Grundsatzentscheidung gefällt: Der Rundfunkbeitrag wäre nur bei groben Verfehlungen über längere Zeit verfassungswidrig.
Die Gebühren werden pro Haushalt bzw. pro Unternehmen (hier nach Anzahl der Empfänger) abgerechnet. Ich glaube, das lässt sich nur schwer auf Steuern auf Einkommen pro Person umrechnen.
Die Gebühren werden pro Haushalt bzw. pro Unternehmen (hier nach Anzahl der Empfänger) abgerechnet. Ich glaube, das lässt sich nur schwer auf Steuern auf Einkommen pro Person umrechnen.
E: Successful_Try543@feddit.org macht einen noch wichtigeren Punkt.
Außerdem ist es mit Absicht gerade nicht der Staat der die Beiträge einsammelt und an die Sender verteilt.