Ein Vermieter darf einen Mietvertrag auch dann kündigen, wenn er die Wohnung umbauen und dann verkaufen möchte. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
Nein, steht so nicht im Urteil. Ich habe es in einem anderen Kommentar ausgeführt.
wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf benötige
wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf dieser Wohnung benötige
wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf seiner aktuell bewohnten Wohnung benötige
Großer Unterschied. Der BGH hat den letzeren Fall beurteilt. Und spricht auch dann noch explizit von Interessenabwägung etc.
Der Eigentümer plant die eigenbedarfsgekündigte Wohnung weiter zu bewohnen. Nicht diese zu verkaufen.
Danke, hatte deinen anderen Kommentar noch nicht gesehen. Das ist wesentlich differenzierter und macht mehr Sinn bzw. wäre dann auch weniger anfällig dafür, diese Regelung umfassend zu missbrauchen.
Nein, steht so nicht im Urteil. Ich habe es in einem anderen Kommentar ausgeführt.
wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf benötige wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf dieser Wohnung benötige wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf seiner aktuell bewohnten Wohnung benötigeGroßer Unterschied. Der BGH hat den letzeren Fall beurteilt. Und spricht auch dann noch explizit von Interessenabwägung etc.
Der Eigentümer plant die eigenbedarfsgekündigte Wohnung weiter zu bewohnen. Nicht diese zu verkaufen.
Danke, hatte deinen anderen Kommentar noch nicht gesehen. Das ist wesentlich differenzierter und macht mehr Sinn bzw. wäre dann auch weniger anfällig dafür, diese Regelung umfassend zu missbrauchen.
Deinen Kommentar gab es vor meinem. Ich wollte nur darauf verweisen, für mehr Kontext, falls Interesse.