• Kissaki@feddit.org
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    ·
    3 months ago

    Nein, steht so nicht im Urteil. Ich habe es in einem anderen Kommentar ausgeführt.

    wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf benötige 
    wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf dieser Wohnung benötige 
    wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf seiner aktuell bewohnten Wohnung benötige 
    

    Großer Unterschied. Der BGH hat den letzeren Fall beurteilt. Und spricht auch dann noch explizit von Interessenabwägung etc.

    Der Eigentümer plant die eigenbedarfsgekündigte Wohnung weiter zu bewohnen. Nicht diese zu verkaufen.

    • rustydrd@sh.itjust.works
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      ·
      3 months ago

      Danke, hatte deinen anderen Kommentar noch nicht gesehen. Das ist wesentlich differenzierter und macht mehr Sinn bzw. wäre dann auch weniger anfällig dafür, diese Regelung umfassend zu missbrauchen.

      • Kissaki@feddit.org
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        3 months ago

        Deinen Kommentar gab es vor meinem. Ich wollte nur darauf verweisen, für mehr Kontext, falls Interesse.