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Cake day: July 14th, 2024

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  • Nein, steht so nicht im Urteil. Ich habe es in einem anderen Kommentar ausgeführt.

    wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf benötige 
    wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf dieser Wohnung benötige 
    wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf seiner aktuell bewohnten Wohnung benötige 
    

    Großer Unterschied. Der BGH hat den letzeren Fall beurteilt. Und spricht auch dann noch explizit von Interessenabwägung etc.

    Der Eigentümer plant die eigenbedarfsgekündigte Wohnung weiter zu bewohnen. Nicht diese zu verkaufen.





  • wenn er die Wohnung umbauen und verkaufen möchte

    Ist das grobe Inkompetenz oder click- und rage-bait Gelüge? Im ersten Artikelblock wird noch grob falsch geschrieben, im zweiten dann korrekt beschrieben. Sieht für mich eindeutig nach bewusster Lüge aus.


    Der Mieter wollte nicht die für Eigenbedarf gekündigte Wohnung verkaufen, sondern die (dann umgebaute) in der er gerade wohnt.

    Der BGH urteilt NICHT: Kündigung für Eigenbedarf um die Wohnung umzubauen und dann zu verkaufen ist ok.

    Der BGH urteilt: In der Einzelfallabwägung zwischen den verhältnismäßigen Interessen der beiden Parteien muss der Eigentümer nicht auf den Eigenbedarf angewiesen sein. Es reicht aus dass der Eigentümer einen ernsthaften Wunsch hat die Wohnung aus vernünftige und nachvollziehbare Gründen selbst zu bewohnen.


    und die beiderseitigen Belange in einen verhältnismäßigen Ausgleich bringt

    Das Tatbestandsmerkmal des Benötigens erfordert nicht, dass der Ver- mieter oder einer der in § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB genannten Angehörigen auf die Nutzung der Wohnung angewiesen ist

    Vielmehr benötigt ein Vermieter eine Mietwohnung bereits dann im Sinne des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, wenn sein (ernsthafter) Wunsch, die Woh- nung künftig selbst zu nutzen oder nahen Angehörigen zu Wohnzwecken zur Verfügung zu stellen, auf vernünftige und nachvollziehbare Gründe gestützt wird

    mehr Zitate aus dem Urteil

    wenn der im selben Haus wie der Mieter wohnende Vermieter beabsichtigt, die eigene Wohnung baulich zu verändern, um sie anschließend zu verkaufen, und die ähnlich große, vermietete Wohnung während der Umbauarbeiten und auch dauerhaft selbst zu nutzen.

    Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Nichtzulassungsbeschwerde- und des Revisi- onsverfahrens, an eine andere Kammer des Berufungsgerichts zu- rückverwiesen.

    Zur Begrün- dung heißt es in dem Kündigungsschreiben, der Kläger beabsichtige, das Dach- geschoss auszubauen und mit seiner Wohnung im vierten Obergeschoss zu ver- binden. Die dafür erforderlichen Bauarbeiten sollten nach Freiwerden der von der Beklagten bewohnten Wohnung beginnen und würden mehrere Monate in An- spruch nehmen. Seine eigene Wohnung im vierten Obergeschoss stehe dem Kläger dann über diesen Zeitraum nicht mehr zur Verfügung, so dass er die Woh- nung der Beklagten im dritten Obergeschoss benötige. Nach Abschluss der Ar- beiten wolle er nicht mehr in die Wohnung im vierten Obergeschoss zurückkeh- ren, sondern diese verkaufen.

    Denn das Eigentum gewähre dem Vermieter grundsätzlich keinen Anspruch auf Gewinnoptimierung oder Einräumung gerade der Nutzungsmöglichkeiten, die den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprächen.

    Diese Beurteilung hält rechtlicher Nachprüfung nicht stand.








  • Welche “beiden”?

    [Aktives] “Farbe bekennen” für oder gegen Nazis.

    Über wenn Menschen von Nazis am helllichten Tag bespuckt, angemotzt, angegriffen und eingeschüchtert werden, da darf man schon eine Reaktion erwarten.

    Das kann man natürlich, und muss man für eine gesunde wehrhafte Gesellschaft erwarten.

    Ich denke man kann hier auch eine schöne Parallele ziehen zu der gesetzlich festgeschriebenen Erwartung der Gesellschaft auf medizinische Hilfeleistung bzw strafbare unterlassene Hilfeleistung. Dort war das sicherlich einfacher weil man sich nicht gegen etwas stellen muss und auch keinen zwischenmenschlich-gegensätzlichen Konflikt aushalten oder austragen muss.

    Dass Politiker sich Parteimitglieder sich tagsüber nicht sicher fühlen, bedeutet für mich dass es genug Menschen gibt die tatenlos zugucken, aus welchen Gründen auch immer.

    Ich finde das schwierig zu beurteilen. Schließlich braucht es nur eine relativ kleine Gruppe mit genug Willen um solche Angst zu verbreiten. Man ist auch nicht immer unter anderen Leuten, und Nachts ist auch nicht überall was los wo jemand einschreiten könnte.

    In jedem Fall bleibt es zu einem großen Teil ein Problem fehlender Ermittlung und Verfolgung, Prevention, und zivilen Zusammenhalts und Unterstützung. Ich denke da sind wir uns einig.