Ein Vermieter darf einen Mietvertrag auch dann kündigen, wenn er die Wohnung umbauen und dann verkaufen möchte. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
Dabei sei es auch ausreichend, wenn der Vermieter die Wohnung für den Umbau und späteren Verkauf benötige – er ist nicht verpflichtet, nach der Renovierung die Wohnung dann auch weiter zu bewohnen, so die Richter in Karlsruhe. Es sei auch nicht Aufgabe des Gerichts zu entscheiden, ob der Eigentümer den Umbau und den Erlös wirklich brauche oder nicht.
Machts denn einen Unterschied, ob der Vermieter den Erlös braucht? Also wenn der Mieter nachweisen würde, dass dem nicht so ist ?
Wohlgemerkt sagt der erste Artikelblock etwas anderes als der zweite. Ich habe das in einem anderen Kommentar ausgeführt, und auch das Urteil gelesen und dort zitiert.
Nein, es macht keinen Unterschied, ob der Vermieter auf den Verkauf der anderen Wohnung angewiesen ist.
Ein ernsthafter Wunsch, die Wohnung aus vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen selbst zu bewohnen, reicht aus.
Machts denn einen Unterschied, ob der Vermieter den Erlös braucht? Also wenn der Mieter nachweisen würde, dass dem nicht so ist ?
Wohlgemerkt sagt der erste Artikelblock etwas anderes als der zweite. Ich habe das in einem anderen Kommentar ausgeführt, und auch das Urteil gelesen und dort zitiert.
Nein, es macht keinen Unterschied, ob der Vermieter auf den Verkauf der anderen Wohnung angewiesen ist.
Ein ernsthafter Wunsch, die Wohnung aus vernünftigen und nachvollziehbaren Gründen selbst zu bewohnen, reicht aus.