Ein Vermieter darf einen Mietvertrag auch dann kündigen, wenn er die Wohnung umbauen und dann verkaufen möchte. Das hat der Bundesgerichtshof jetzt entschieden.
Nein. Ich weiß nicht genau auf was du dich beziehst, aber der Artikel lügt in der ersten Hälfte, und beschreibt dann etwas anderes in der zweiten.
Im beurteilten Fall plant der Eigentümer die eigenbedarfsgekündigte Wohnung weiter zu bewohnen. Umgebaut und verkauft wird jene die er momentan bewohnt.
Ich habe das in einem anderen Kommentar ausgeführt.
Nein. Ich weiß nicht genau auf was du dich beziehst, aber der Artikel lügt in der ersten Hälfte, und beschreibt dann etwas anderes in der zweiten.
Im beurteilten Fall plant der Eigentümer die eigenbedarfsgekündigte Wohnung weiter zu bewohnen. Umgebaut und verkauft wird jene die er momentan bewohnt.
Ich habe das in einem anderen Kommentar ausgeführt.