Wer mit der Einstufung des Pflegegrads nicht einverstanden ist, kann Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Das neue, kostenfreie Online-Tool der Verbraucherzentralen vereinfacht dieses Verfahren nun deutlich.
Meine Erfahrung mit pflegebedürftigen Angehörigen ist, dass die Drecks Pflegekasse grundsätzlich erstmal Alles ablehnt, solange man keinen Widerspruch einlegt. Wer es nicht schafft, immer Widerspruch einzulegen und wegen jedem Furz drölf mal hin- und herzuschreiben, bleibt auf der Strecke. Den Leuten, die dort sitzen und diese Entscheidungen treffen, wünsche ich im Alter langes Siechtum und genau die Behandlung, die sie anderen Leuten zukommen lassen.
Meine Erfahrung mit pflegebedürftigen Angehörigen ist, dass die Drecks Pflegekasse grundsätzlich erstmal Alles ablehnt, solange man keinen Widerspruch einlegt. Wer es nicht schafft, immer Widerspruch einzulegen und wegen jedem Furz drölf mal hin- und herzuschreiben, bleibt auf der Strecke. Den Leuten, die dort sitzen und diese Entscheidungen treffen, wünsche ich im Alter langes Siechtum und genau die Behandlung, die sie anderen Leuten zukommen lassen.