Das Gericht meint, ein zu großer Aufdruck könne uU die Sitzung stören, kleine Aufdrucke oder Anstecker hingegen wären OK.
[Später] erschien Huchatz […] erneut mit einem Pullover mit großem FCK‑AFD‑Aufdruck. Auf Aufforderung der Sitzungsleitung habe er diesen dann zwar ausgezogen. Darunter hatte er laut HAZ ein Kleidungsstück mit dem gleichen Schriftzug an – aber deutlich kleiner. Die Sitzungsleitung habe daher nicht eingegriffen.
Absoluter Bossmove.
Kann ich da als Laie mal eine entsprechend fachkundige Einordnung bekommen?
Ich lese aus dem Text: Eine positive Entscheidung im Eilverfahren wäre nur möglich, wenn eine Entscheidung im Hauptverfahren offensichtlich erfolgreich ausfallen würde.
In meinen Augen würde das bedeuten, dass der Fall lediglich zu strittig für eine Entscheidung im Eilverfahren ist (weil eben nicht offensichtlich eindeutig), aber nicht dass –wie in der Überschrift impliziert– eine tatsächliche Entscheidung zu der Frage vorliegt.
dass der Fall lediglich zu strittig für eine Entscheidung im Eilverfahren ist (weil eben nicht offensichtlich eindeutig), aber nicht dass –wie in der Überschrift impliziert– eine tatsächliche Entscheidung zu der Frage vorliegt.
Ich glaube, dass ein Verständnisproblem darin besteht, dass bestimmte Begriffe im juristischen Kontext eine definierte Bedeutung haben, die vom umgangssprachlichen Verständnis abweichen kann.
Das “Eilverfahren” ist ein Verfahren, bei dem es um einen vorläufigen Rechtsschutz geht. Es wird beim selben Gericht durchgeführt wie das Hauptsacheverfahren, in dem die endgültige Entscheidung getroffen werden soll. Um im einstweiligen (vorläufigen) Rechtsschutzverfahren zu obsiegen, ist neben der Eilbedürftigkeit eine gewisse Erfolgsaussicht im Hauptsacheverfahren notwendig.
Um beurteilen zu können, wie es um die Erfolgsaussicht bestellt ist, muss das Gericht schon prüfen, wie die Sach- und Rechtslage ist.
Das haben sie hier auch gemacht und sich zu den Punkten geäußert, die für eine Entscheidung relevant sind. Insofern hat das Gericht bereits eine Würdigung des Sachverhalts und der rechtlichen Gesichtspunkte vorgenommen. Dabei wird auch entsprechend Stellung genommen und abgewogen, wie die Entscheidung im Hauptsacheverfahren (mit dem, was man zu diesem Zeitpunkt weiß) wohl ausfallen wird.
Genau das ist hier gemacht worden und das Gericht ist der Ansicht, dass die Angelegenheit im Hauptsacheverfahren keine Aussicht auf Erfolg hat.
Im Eilverfahren soll das Gericht der Hauptsache zwar nicht vorausgreifen - aber die Tendenz lässt sich erkennen und es gibt die richterlichen Ausführungen dazu. Insofern ist diese Entscheidung vom Inhalt her schon relevant.
Die Einschätzung der Ratsvorsitzenden erweise sich infolgedessen nicht als offensichtlich rechtswidrig. Und nur auf diesen Maßstab komme es im vorliegenden Eilverfahren an.
Macht Sinn.
Die Entscheidung des VG ist noch nicht rechtskräftig. Erwartet wird, dass Huchartz Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen wird.
Aber warum ist dann als nächstes as OVG dran? Könnte er nicht jetzt in einem normalen nicht-Eilverfahren vor dem VG weitermachen? Oder gehen die Autoren hier davon aus, das er beim OVG im Eilverfahren weitermacht?
Für das Eilverfahren geht es im Instanzenzug beim OVG weiter.
In einem Eilverfahren soll die rechtliche Frage gar nicht abschließend entschieden werden. Normalerweise dürfte er auch nebengehend bereits eine Klage eingereicht haben, aber das normale Klagerfahren ist unabhängig vom Ausgang des Eilverfahrens und wird auch länger dauern.




