Die Einschätzung der Ratsvorsitzenden erweise sich infolgedessen nicht als offensichtlich rechtswidrig. Und nur auf diesen Maßstab komme es im vorliegenden Eilverfahren an.
Macht Sinn.
Die Entscheidung des VG ist noch nicht rechtskräftig. Erwartet wird, dass Huchartz Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen wird.
Aber warum ist dann als nächstes as OVG dran? Könnte er nicht jetzt in einem normalen nicht-Eilverfahren vor dem VG weitermachen? Oder gehen die Autoren hier davon aus, das er beim OVG im Eilverfahren weitermacht?
Für das Eilverfahren geht es im Instanzenzug beim OVG weiter.
In einem Eilverfahren soll die rechtliche Frage gar nicht abschließend entschieden werden. Normalerweise dürfte er auch nebengehend bereits eine Klage eingereicht haben, aber das normale Klagerfahren ist unabhängig vom Ausgang des Eilverfahrens und wird auch länger dauern.
Macht Sinn.
Aber warum ist dann als nächstes as OVG dran? Könnte er nicht jetzt in einem normalen nicht-Eilverfahren vor dem VG weitermachen? Oder gehen die Autoren hier davon aus, das er beim OVG im Eilverfahren weitermacht?
Für das Eilverfahren geht es im Instanzenzug beim OVG weiter.
In einem Eilverfahren soll die rechtliche Frage gar nicht abschließend entschieden werden. Normalerweise dürfte er auch nebengehend bereits eine Klage eingereicht haben, aber das normale Klagerfahren ist unabhängig vom Ausgang des Eilverfahrens und wird auch länger dauern.