Die Eltern dürfen während ihrer Asylprozesse in Hessen bleiben. Doch die drei Monate alte Tochter sollte abgeschoben werden. Das VG Wiesbaden stoppt die Abschiebung – und kritisiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge scharf.
Die Eltern dürfen während ihrer Asylprozesse in Hessen bleiben. Doch die drei Monate alte Tochter sollte abgeschoben werden. Das VG Wiesbaden stoppt die Abschiebung – und kritisiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge scharf.
Dann sollte das zum Staatsanwalt wegen des Versuchs der Nötigung.
Ich nehme mal stark an, dass es keine direkte Vorschrift dagegen gibt, weil es niemand je für nötig gehalten hat.
§240 StGB ist erstmal meine Vermutung, und das wird der Staatsanwalt dann schon prüfen.
Würde mich sehr, sehr wundern, wenn hier die Staatsanwaltschaft irgendwie aktiv würde. Im Zweifelsfall haben doch die Beamten nur “irrtürmlich” nicht alle Aspekte des Falles abgewogen und dabei übersehen, dass sie einen Säugling alleine nicht abschieben können. Ich meine, der Vorsatz liegt zwar auf der Hand, dürfte aber wohl kaum irgendwie nachweisbar sein.