Die Eltern dürfen während ihrer Asylprozesse in Hessen bleiben. Doch die drei Monate alte Tochter sollte abgeschoben werden. Das VG Wiesbaden stoppt die Abschiebung – und kritisiert das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge scharf.

Traurig, dass Leute in Ämtern sowas für möglich halten können.
Meiner Meinung nach tun sie das nicht. Das war ein Versuch auf die Eltern unrechtmäßig Druck auszuüben um sie zur freiwilligen Ausreise zu drängen. Dass das nicht wirklich Bestand hat, war den Entscheidern sicher klar.
Versuch auf die Eltern unrechtmäßig Druck auszuüben um sie zur freiwilligen Ausreise zu drängen.
Dann sollte das zum Staatsanwalt wegen des Versuchs der Nötigung.
Ich nehme mal stark an, dass es keine direkte Vorschrift dagegen gibt, weil es niemand je für nötig gehalten hat.
§240 StGB ist erstmal meine Vermutung, und das wird der Staatsanwalt dann schon prüfen.
Würde mich sehr, sehr wundern, wenn hier die Staatsanwaltschaft irgendwie aktiv würde. Im Zweifelsfall haben doch die Beamten nur “irrtürmlich” nicht alle Aspekte des Falles abgewogen und dabei übersehen, dass sie einen Säugling alleine nicht abschieben können. Ich meine, der Vorsatz liegt zwar auf der Hand, dürfte aber wohl kaum irgendwie nachweisbar sein.
Krank wer das entschieden hat beim BAMF
Sind die beim BAMF jetzt von allen guten Geistern verlassen?!


