Angemerkt wurde seitens des Senats noch, dass – anders als die Bild-Zeitung im Verfahren vorgetragen hatte – keine Vergleichbarkeit zwischen sämtlichen im Video zu sehenden Personen bestehe. Ein “undifferenziertes Gleichsetzen” verbiete sich insbesondere in Bezug auf den Fall einer weiteren zu sehenden Person, die zusätzlich zu den Gesängen auch noch den Hitlergruß zeigte.
Ich stimme dir grundsätzlich zu, denke jedoch dass im Fall von dem Video Stufen der Differenzierung nicht gegangen wurden. Als das Thema zuletzt durch einen Artikel aufkam, ging es u.a. auch um eine Person, die im Video zu sehen war. Die Person schaute auf ihr Handy und machte weder Gesten noch Parolen, scheint also unbeteiligt gewesen zu sein und wurde im Anschluss trotzdem durch Doxxing betroffen.
Ich stimme dir grundsätzlich zu, denke jedoch dass im Fall von dem Video Stufen der Differenzierung nicht gegangen wurden. Als das Thema zuletzt durch einen Artikel aufkam, ging es u.a. auch um eine Person, die im Video zu sehen war. Die Person schaute auf ihr Handy und machte weder Gesten noch Parolen, scheint also unbeteiligt gewesen zu sein und wurde im Anschluss trotzdem durch Doxxing betroffen.
Das ist ein gutes Argument dem ich zustimme, mir geht es um Menschen die den Hitlergruß zeigen oder ähnliches