Eine klitzekleine Beleidigung und sofort dringt der Staat in die Wohnung ein. Das klingt zunächst nicht nach einer Demokratie, die Meinungsfreiheit zulässt und die Privatsphäre von Bürger*innen in den eigenen vier Wänden schützt. Entsprechend hagelte es nach einem Vorfall rund um den ehemaligen Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck heftige Kritik. Wie berechtigt ist sie?

  • Saleh@feddit.org
    link
    fedilink
    arrow-up
    20
    ·
    15 days ago

    Das Problem liegt nicht im Strafantrag, sondern darin, dass die Strafverfolgung unverhältnismäßig war, da sie zu stark in Grundrechte eingegriffen hat, und dass gleichzeitig die Strafverfolgung anderer Internetdelikte, wie zum Beispiel Mobbing, sexuelle Belästigung oder Morddrohungen, viel zu kurz kommt. Polizei und Justiz scheinen unzureichende Vorstellungen darüber zu haben, was in der Strafverfolgung zu priorisieren ist.

    Regeln für jene, nicht für diese…

    Ansonsten galt bei Renate Künast 2019/2020 noch:

    “Drecks Fotze” oder “Schlampe”, so wurde die Grünen-Politikerin Renate Künast von Nutzern auf Facebook heftig beschimpft: Alles zulässige Meinungsäußerungen, die sich eine Politikerin gefallen lassen muss, so hatte das Landgericht (LG) Berlin im September 2019 entschieden.

    Die Entscheidung wurde dann Anfang 2020 revidiert, wie im weiteren Artikel ausgeführt wird, inkl. der Frage, wo eine “Formalbeleidigung” von einer Beleidigung mit Sachzusammenhang abgegrenzt werden muss.

    In dem Artikel von netzpolitik wird die Verschärfung des Paragraphen zur Politikerbeleidigung durch die CDU mit dem Mord an Walter Lübke begründet. Das ist angesichts dessen, wie die CDU/CSU das Andenken an Lübke mit ihrer rechtspopulistischen und rechtsextremen Politik seitdem beschmutzt haben, auch nur zynischer Hohn.