Aus der Mail, die ich als Unterstützer des Gutachtens erhalten habe:

Hallo einkorn,

hätte ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg? Vor anderthalb Jahren haben mehr als 20.000 Menschen in Deutschland entschieden: Diese Frage müssen wir beantworten. Innerhalb weniger Tage haben wir gemeinsam über 900.000 Euro gesammelt. Viele von uns haben Posts geteilt, Freund*innen angerufen, unsere Netzwerke aktiviert, um das zu erreichen. Und nun ist es so weit.

[…]

Ergebnisse des Gutachtens:

• Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig. • Die AfD will politische Gegnerinnen verfolgen und dadurch den demokratischen Wettbewerb beeinträchtigen. • Die AfD würde unter anderem Musliminnen, Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft, Schutzsuchende und trans Personen in ihrer Menschenwürde verletzen. • Das Gutachten beweist außerdem, dass die Partei planvoll an die Macht strebt und das Potenzial hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.

  • Mora@pawb.social
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    2 days ago

    Okay, um das Zusamenzufassen: die AfD hat 2 Sorgen erkannt liefert aber exakt keine Lösung - und deshalb sollte man nicht parallel an einem AfD-Verbot hinwirken?

    • realitaetsverlust@piefed.zip
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      2 days ago

      Ich habs schon in nem anderen Kommentar geschrieben - die AfD zu verbieten bringt nichts, weil das nur das Symptom ist. Bis ein Verbotsverfahren durch ist dauert es zu lange und es dauert vermutlich 0.271 Sekunden, bis die nächste Dullipartei auf der Matte steht. Man muss nachhaltig die Lebenssituation der Menschen verbessern, um diesen Rechtsruck in den Griff zu bekommen. Ein AfD-Verbot ist Schall und Rauch, reine Symbolpolitik.

      • Mora@pawb.social
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        2 days ago

        Absolut muss man die Lebennssituation verbessern und ich denke da sind auch die meisten Verbotsforderer ganz bei dir (wobei “mehr Polizei gegen potentielle Kriminalität” soweit ich weiß keine wissenschaftlich belegbare Verbesserung bringen wird).

        Und trotzdem kann man parallel auf ein AfD-Verbot hinwirken. Denn es schafft Zeit und Handlungsspielraum - denn sollte es zu einem Parteiverbot kommen, sind auch Nachfolger automatisch mit verboten. Auch kann eine Einziehung des Parteivermögens direkt mit beschlossen werden. Es dauert also bis sich ein Nachfolger bildet, falls es denn klappt.

        Ob es “zu lange” dauert steht auch nicht fest. Der aktuelle Durchschnitt der bisherigen Parteiverbotsverfahren ist ca. 3 Jahre - also wäre es gut jetzt mal damit anzufangen. Solche Verfahren gehen übrigens schneller, wenn sie gut vorbereitet sind, zum Beispiel mittels Gutachten wie dem obigen.

        Oder anders: ein Krebsgeschwür wird auch behandelt, obwohl die Chance da ist, dass es wiederkommt - aber es gibt einem mehr Zeit , als wenn man es unbehandelt lassen würde.

      • Lichtblitz@discuss.tchncs.de
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        2 days ago

        Wenn diese Partei “nur” ein Symptom ist, müsste man nach deiner Analogie dennoch das Verbotsverfahren anstreben. In der Medizin werden immer die Ursachen und die Symptome bekämpft, sobald letztere bedrohlich werden. Da sagt auch keiner, dass das Antibiotikum reicht, wenn man 40°C Fieber hat.

        Und es sagt auch keiner, dass man eine Grippe nicht bekämpfen muss, weil im nächsten Winter wieder eine kommen könnte.

      • Muehe@lemmy.ml
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        1 day ago

        es dauert vermutlich 0.271 Sekunden, bis die nächste Dullipartei auf der Matte steht

        Ach scheiße, ja man kann Ersatzorganisationen gründen! Das ist ja wohl dann ein grundlegender Fehler mit der Idee des Parteienverbots! Wieso ist denn da vor dir noch niemand drauf gekommen?

        Wie bitte? Ist schon jemand drauf gekommen? Na so was!

        Es ist verboten, Organisationen zu bilden, die verfassungswidrige Bestrebungen einer nach Artikel 21 Abs. 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 46 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht verbotenen Partei an deren Stelle weiter verfolgen (Ersatzorganisation) oder bestehende Organisationen als Ersatzorganisationen fortzuführen.