Aus der Mail, die ich als Unterstützer des Gutachtens erhalten habe:
Hallo einkorn,
hätte ein AfD-Verbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg? Vor anderthalb Jahren haben mehr als 20.000 Menschen in Deutschland entschieden: Diese Frage müssen wir beantworten. Innerhalb weniger Tage haben wir gemeinsam über 900.000 Euro gesammelt. Viele von uns haben Posts geteilt, Freund*innen angerufen, unsere Netzwerke aktiviert, um das zu erreichen. Und nun ist es so weit.
[…]
Ergebnisse des Gutachtens:
• Die AfD ist nachweislich verfassungswidrig. • Die AfD will politische Gegnerinnen verfolgen und dadurch den demokratischen Wettbewerb beeinträchtigen. • Die AfD würde unter anderem Musliminnen, Deutsche mit doppelter Staatsbürgerschaft, Schutzsuchende und trans Personen in ihrer Menschenwürde verletzen. • Das Gutachten beweist außerdem, dass die Partei planvoll an die Macht strebt und das Potenzial hat, ihre verfassungsfeindlichen Ziele zu erreichen.



Wenn diese Partei “nur” ein Symptom ist, müsste man nach deiner Analogie dennoch das Verbotsverfahren anstreben. In der Medizin werden immer die Ursachen und die Symptome bekämpft, sobald letztere bedrohlich werden. Da sagt auch keiner, dass das Antibiotikum reicht, wenn man 40°C Fieber hat.
Und es sagt auch keiner, dass man eine Grippe nicht bekämpfen muss, weil im nächsten Winter wieder eine kommen könnte.