Können wir dann auch andere Prozesse der Strafverfolgung ausweiten? Steuerbetrug würde mir einfallen…
Historisch schon eine schlechte Idee gewesen:
In den Niederlanden hatte 1936 ein mit Hollerith-System erstelltes Bevölkerungsregister auch die Religionszugehörigkeit erfasst. Forderungen, angesichts des drohenden Krieges alle Hinweise auf Religionszugehörigkeit aus den Registern zu entfernen, wurden nicht umgesetzt.
Das ist ein perfektes Beispiel dafür, wovor alle Menschenrechtler gerade warnen. Der Überwachungswahn und das Misstrauen der Regierung gegenüber uns allen wird uns noch sehr teuer zu stehen kommen. Und dann können die sich nicht hinter Unwissenheit und Naivität verstecken. Das ist Dummheit mit Ansage.
Das ist Dummheit mit Ansage.
Oder… Halt nicht…
Warum nicht gleich 3 Jahre Speicherfrist? Oder 5? Ja, vielleicht sogar 10?!
Ich verweise mal auf diesen Artikel indem es heißt:
Gegenüber netzpolitik.org sagt Tuchtfeld: „Das Bundeskriminalamt selbst hat deutlich gemacht, dass bereits die aktuelle freiwillige Speicherung der IP-Adressen für sieben Tage genügt, um rund drei Viertel aller Fälle aufzuklären.“
Warum nicht gleich für immer. Eventuell gibt es ja in der Zukunft eine Technologie mit der man Leute auch Post mortem noch für ihre “vergehen” Belangen und bestrafen kann.
Mir gefällt das Symbolbild mit den Klonkriegern: Vorratsdatenspeicherung schießt viel, trifft aber fast nie.
Klonkrieger waren recht treffsicher. Besonders, als sie die Order 66 ausführten. Du denkst vermutlich an Sturmtruppen.







