Der Bundesrat will bei der geplanten Vorratsdatenspeicherung weiter gehen als die Bundesregierung: Die Speicherfrist soll auf ein halbes Jahr ausgedehnt werden. Auf die Daten der Sicherungsanordnungen bei Internet-Zugangs- und E‑Mail-Anbietern sollen auch alle Länderpolizeien und alle Geheimdienste der Länder zugreifen dürfen.
Warum nicht gleich 3 Jahre Speicherfrist? Oder 5? Ja, vielleicht sogar 10?!
Ich verweise mal auf diesen Artikel indem es heißt:
Warum nicht gleich für immer. Eventuell gibt es ja in der Zukunft eine Technologie mit der man Leute auch Post mortem noch für ihre “vergehen” Belangen und bestrafen kann.