Wollen sich Ehepartner scheiden lassen, müssen sie zuvor ein Jahr getrennt leben. Bundesjustizministerin Hubig will nun Scheidungen erleichtern - wenn es zu häuslicher Gewalt kam. Von Tim Aßmann.
Im Kern: Um eine Ehe zu scheiden, muss halt das Gericht feststellen, dass die Ehe zerrüttet ist. Hierbei wird das Trennungsjahr als pragmatisches Indiz benutzt: Ist man ein Jahr getrennt, kann davon ausgegangen werden, dass da nix mit Ehe mehr ist. Das funktioniert auch gut, wenn z.B. ein Ehepartner dann blockiert und das nicht aufgeben will und die Scheidung verweigert. Das ist eine recht pragmatische Geschichte, da man es sich dann spart, die häßlichen Details der Trennung vor einem Richter zu diskutieren.
Du kannst auch eine Härtefallregelung beanspruchen, dann kannst du die Scheidung deutlich schneller durchkriegen.
Die Wikipedia hat Infos dazu:
https://de.wikipedia.org/wiki/Ehescheidung_(Deutschland)#Voraussetzungen_der_Scheidung
Im Kern: Um eine Ehe zu scheiden, muss halt das Gericht feststellen, dass die Ehe zerrüttet ist. Hierbei wird das Trennungsjahr als pragmatisches Indiz benutzt: Ist man ein Jahr getrennt, kann davon ausgegangen werden, dass da nix mit Ehe mehr ist. Das funktioniert auch gut, wenn z.B. ein Ehepartner dann blockiert und das nicht aufgeben will und die Scheidung verweigert. Das ist eine recht pragmatische Geschichte, da man es sich dann spart, die häßlichen Details der Trennung vor einem Richter zu diskutieren.
Du kannst auch eine Härtefallregelung beanspruchen, dann kannst du die Scheidung deutlich schneller durchkriegen.