Wollen sich Ehepartner scheiden lassen, müssen sie zuvor ein Jahr getrennt leben. Bundesjustizministerin Hubig will nun Scheidungen erleichtern - wenn es zu häuslicher Gewalt kam. Von Tim Aßmann.
Mal sehen, wie das in der Praxis umgesetzt wird. Häusliche Gewalt ist in der Praxis nicht immer leicht nachweisbar. Soll das “Trennungsjahr” erst nach der Verurteilung des Täters entfallen? Das Verfahren dauert doch mehr als ein Jahr - dann ist das nutzlos…
Mal sehen, wie das in der Praxis umgesetzt wird. Häusliche Gewalt ist in der Praxis nicht immer leicht nachweisbar. Soll das “Trennungsjahr” erst nach der Verurteilung des Täters entfallen? Das Verfahren dauert doch mehr als ein Jahr - dann ist das nutzlos…