Berlin: (hib/BAL) Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ist im Finanzausschuss mit einem Vorstoß zum Ende der Befreiung großer Immobilienbestände bei der Erbschaftssteuer gescheitert....
Und wenn das Geschäftsmodell meines Betrieb nun einmal darin besteht, hart arbeitenden Menschen für die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse 50% ihres Einkommens abzunehmen?
Vor allem: Wie viele Arbeitsplätze schaffen 300 vermietete Wohnungen? Klar, man braucht eine Verwaltung dafür, Hausmeister, jemand muss die Nebenkostenabrechnungen machen und im Zweifelsfall Wohnungsbesichtigungen durchführen. Aber: Wenn der Besitzer jetzt aufgrund der Erbschaftssteuer 200 Wohnungen davon verkaufen muss, dann fallen alle diese Arbeiten trotzdem an, nur vllt. in einer anderen Firma. Da geht kein einziger Arbeitsplatz verloren
Klar, aber es geht ja nichtmal wirklich um die Arbeitsplätze in meinen Augen, sondern um die Ansicht, dass Wohnungen Betriebsvermögen sind. Wenn mein Vater ne Druckerei hat, in der ~50 Mio an Druckmaschinen stehen, dann find ich das ja in Ordnung, wenn darauf keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Das würde die Firma ggf. ruinieren. Aber ne Wohnung hat in so gut wie keinem Fall die Eigenschaft, für das Betriebsgeschehen notwendig zu sein. Die einzige Ausnahme - in meinen Augen - wäre es, wenn die Wohnung nicht vermietet werden, sondern umsonst an die Belegschaft gegeben werden, sozusagen als “Benefit”. Allerdings gibt es sowas meines Wissens nicht bzw. werden Betriebswohnungen niemals “umsonst” verteilt.
Wenn mein Vater ne Druckerei hat, in der ~50 Mio an Druckmaschinen stehen, dann find ich das ja in Ordnung, wenn darauf keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Das würde die Firma ggf. ruinieren.
Nein, würde es nicht. Es gibt aus der Zeit vor der Verschonungsbedarfsprüfung keinen einzigen bestätigten Fall, in dem das passiert ist.
WOHNUNGEN 👏
SOLLTEN 👏
KEIN 👏
BETRIEBSVERMÖGEN 👏
SEIN 👏
Aber selbst wenn sie es sind, ist es für den Erhalt von Arbeitsplätzen nicht notwendig, sie von der Erbschaftssteuer auszunehmen.
Und wenn das Geschäftsmodell meines Betrieb nun einmal darin besteht, hart arbeitenden Menschen für die Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse 50% ihres Einkommens abzunehmen?
Schachmatt, Öko.
Dann bietest du deine Wohnungen zu günstig an. 75% sollte den Menschen ein Dach über dem Kopf schon wert sein.
Dann möchte ich gerne einmal deine Adresse erfragen, um dir in den Briefkastenschlitz zu kacken.
GaLiGrü
Vor allem: Wie viele Arbeitsplätze schaffen 300 vermietete Wohnungen? Klar, man braucht eine Verwaltung dafür, Hausmeister, jemand muss die Nebenkostenabrechnungen machen und im Zweifelsfall Wohnungsbesichtigungen durchführen. Aber: Wenn der Besitzer jetzt aufgrund der Erbschaftssteuer 200 Wohnungen davon verkaufen muss, dann fallen alle diese Arbeiten trotzdem an, nur vllt. in einer anderen Firma. Da geht kein einziger Arbeitsplatz verloren
Klar, aber es geht ja nichtmal wirklich um die Arbeitsplätze in meinen Augen, sondern um die Ansicht, dass Wohnungen Betriebsvermögen sind. Wenn mein Vater ne Druckerei hat, in der ~50 Mio an Druckmaschinen stehen, dann find ich das ja in Ordnung, wenn darauf keine Erbschaftssteuer gezahlt werden muss. Das würde die Firma ggf. ruinieren. Aber ne Wohnung hat in so gut wie keinem Fall die Eigenschaft, für das Betriebsgeschehen notwendig zu sein. Die einzige Ausnahme - in meinen Augen - wäre es, wenn die Wohnung nicht vermietet werden, sondern umsonst an die Belegschaft gegeben werden, sozusagen als “Benefit”. Allerdings gibt es sowas meines Wissens nicht bzw. werden Betriebswohnungen niemals “umsonst” verteilt.
Nein, würde es nicht. Es gibt aus der Zeit vor der Verschonungsbedarfsprüfung keinen einzigen bestätigten Fall, in dem das passiert ist.