Hallo zusammen,
ich hätte die Möglichkeit an einem Stromanschluss mein e-Auto zu laden, der aktuell nur mit einem geringen Verbrauch pro Jahr beim Versorger angemeldet ist. Wenn der Verbrauch am Jahresende nun deutlich (Faktor 2-3) höher wäre als beim Energieversorger angegeben, habe ich dann irgendwelche Konsequenzen zu befürchten außer einer Nachzahlung für den Arbeitspreis und zukünftig ggf. höhere Abschläge? In Vergleichsportalen ändern sich je nach angegebenem Verbrauch oft Grundgebühren oder manche Anbieter verschwinden komplett aus der Liste, daher meine Frage.
In den FAQ von EnBW habe ich keine Infos dazu gefunden.
PS: Ich bin mir nicht ganz sicher, ob diese Community die richtige ist, für Alltagsfragen dieser Art. Wenn nicht, bitte einfach löschen (idealerweise mit Hinweis auf eine bessere).
Liebe Grüße, rbn


Einfach nur mehr Strom: keine Probleme. Du kannst da sogar anrufen und sagen “ich habe nen neuen super Verbraucher, erhöht schon Mal meinen Abschlag” wenn du das willst. Das wäre aber auch bei deinem Stromanbieter, nicht bei deinem Energieversorger.
Aber: ich weiß nicht ob das in jedem Bundesland gleich ist oder sogar vom Versorger abhängt:
Bei uns ist e-auto Ladestation explizit anmeldepflichtig, genau wie Wärmepumpe.
Ich habe gute Erfahrung damit gemacht, die übrigens einfach an zu rufen. “Zach, habe eine allgemeine Frage für die Zukunft: wie sieht das aus, wenn ich mir ein e auto anschaffe und bei mir laden will?”
Das ist mir bekannt. Würde aber erstmal über SchuKo laden, da sollte das nicht zutreffen. Grundsätzlich sehr guter Hinweis!