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      ·
      2 months ago

      Meine Hausärztin wechselt zumindest immer wieder zwischen zwei Diagnosen. Das Internet sagt dazu folgendes:

      Wenn es erneut zu demselben Grundleiden kommt, werden die Krankheitstage addiert, bis schließlich sechs Wochen zusammengekommen sind. Wer also innerhalb von 12 Monaten wegen derselben Krankheit wiederholt arbeitsunfähig wird, muss sich die bisherige Arbeitsunfähigkeit auf seinen Anspruch auf Lohnfortzahlung anrechnen lassen.

      Etwas anderes gilt aber dann, wenn:

      • Zwischen zwei Arbeitsunfähigkeiten mindestens sechs Monate liegen; es entsteht dann ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung
      • Seit Beginn der letzten Erkrankung sind 12 Monate vergangen
      • Die neue und die vorherige Erkrankung basieren nicht auf demselben Grundleiden

      Arbeitnehmer, die also wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krankgeschrieben werden, haben keinen Anspruch mehr auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

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          4
          ·
          2 months ago

          Irgendwie muss man diese vielen Betrüger, die nur vorgeben krank zu sein, ja in ihre Schranken weisen! Das sind mindestens so viele wie die Totalverweigerer in der Arbeitslosigkeit. Nicht auszuhalten! Captain Bürokratie to the rescue!

          Und die, die wirklich krank sind, die können das ja ohne weiteres nachweisen (⁠◍⁠•⁠ᴗ⁠•⁠◍⁠)

          ^Für die, die etwas mehr Sicherheit brauchen: das war Sarkasmus. Ich wünschte die Prozesse wären auch nur ansatzweise so einfach wie das Umgehen der Erbschaftssteuer…^