Drei Jahre und sechs Monate Haft - so lautete das Urteil des Landgerichts Zweibrücken wegen eines Unfalls mit zwei Toten bei Ludwigswinkel. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt aufgehoben.
Ging aber um die Frage, ob er damit hätte rechnen können, das Gegenverkehr ganz oder tlw. auf SEINER Spur kommt. Find ich auch eine dumme Hürde vom BGH, weil damit rechnet man ja üblicherweise nie, aber es kann halt trotzdem passieren. Ich meine, man fährt ja nicht in eine Kurve und denkt quasi aktiv “oh, da kommt jetzt bestimmt Gegenverkehr auf meiner Spur”. Aber wenn man dann 230 oder im Falle des Aufpralls 160 fährt UND betrunken ist, dann finde ich trotzdem, dass man gerne in den Knast darf und den Führerschein weggenommen bekommt, mindestens jahrelang, gerne auch für immer.
Ging aber um die Frage, ob er damit hätte rechnen können, das Gegenverkehr ganz oder tlw. auf SEINER Spur kommt. Find ich auch eine dumme Hürde vom BGH, weil damit rechnet man ja üblicherweise nie, aber es kann halt trotzdem passieren.
?? Schon mal Landstraße gefahren? Eine Spur pro Richtung, gestrichelte Linie in der Mitte, warum sollte es da niemals auf der eigenen Spur zu Gegenverkehr kommen? Normalerweise ja mit ausreichend Abstand, aber auch andere Fahrer machen Fehler und darauf muss man dort eingestellt sein. Auf der Autobahn würde ich es unterschreiben, auf der Landstraße nicht, denn da ist das Fahren auf der Gegenspur Teil des ganz normalen Verkehrs
Steht und fällt halt damit, was man mit “damit rechnen” meint. Das was du beschreibst meine ich ja mit “das kann passieren”. Wie ich die BGH Forderung von “damit rechnen müssen” interpretiere, wäre ja eher mit dem aktiven Gedanken “hier in dieser Kurve wird wahrscheinlich jemand auf meiner Spur kommen, deshalb fahre ich langsam und halb im Straßengraben rechts” verbunden. Deshalb meinte ich, das ist eine dumme Anforderung.
Vielleicht haben wir einfach unterschiedliche Definitionen von “mit etwas rechnen müssen”. Es bedeutet für mich “ich kann es nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen”. Und das kann ich insbesondere nicht wenn exakt das schon vorher mal passiert ist. Aber mal sehen, was überhaupt bei der Revision herauskommt.
Wir beide meinen schon das Gleiche. Der BGH will ja scheinbar “mehr”. Ich versuche ja rauszufinden, was das “mehr” sein soll, und interpretiere fröhlich rum und komme ja nur auf diese sinnlose Anforderung, die ich beschrieben habe.
Aber ja, bin mal gespannt was da rauskommt, hoffentlich hört man in ein paar Monaten davon. Jetzt bin ich voll in diese Entscheidung investiert, wo ich so viele Kommentare dazu abgesetzt habe 😅
Meiner persönlichen Erfahrung nach (Mein täglicher Arbeitsweg führt über eine Landstraße), gehörst Du zu einer aussterbenden Art, denn da begegnen mir zunehmend Leute, die sehr offensichtlich nicht mit Gegenverkehr rechnen und auch in Kurven gerne mal mitten auf der Straße oder sogar auf der falschen Seite fahren.
Das war halt auf einer Landstraße, ich geh schon immer davon aus, dass mir dort Autos entgegenkommen könnten. Mach ich irgendwas falsch?
Ging aber um die Frage, ob er damit hätte rechnen können, das Gegenverkehr ganz oder tlw. auf SEINER Spur kommt. Find ich auch eine dumme Hürde vom BGH, weil damit rechnet man ja üblicherweise nie, aber es kann halt trotzdem passieren. Ich meine, man fährt ja nicht in eine Kurve und denkt quasi aktiv “oh, da kommt jetzt bestimmt Gegenverkehr auf meiner Spur”. Aber wenn man dann 230 oder im Falle des Aufpralls 160 fährt UND betrunken ist, dann finde ich trotzdem, dass man gerne in den Knast darf und den Führerschein weggenommen bekommt, mindestens jahrelang, gerne auch für immer.
?? Schon mal Landstraße gefahren? Eine Spur pro Richtung, gestrichelte Linie in der Mitte, warum sollte es da niemals auf der eigenen Spur zu Gegenverkehr kommen? Normalerweise ja mit ausreichend Abstand, aber auch andere Fahrer machen Fehler und darauf muss man dort eingestellt sein. Auf der Autobahn würde ich es unterschreiben, auf der Landstraße nicht, denn da ist das Fahren auf der Gegenspur Teil des ganz normalen Verkehrs
Steht und fällt halt damit, was man mit “damit rechnen” meint. Das was du beschreibst meine ich ja mit “das kann passieren”. Wie ich die BGH Forderung von “damit rechnen müssen” interpretiere, wäre ja eher mit dem aktiven Gedanken “hier in dieser Kurve wird wahrscheinlich jemand auf meiner Spur kommen, deshalb fahre ich langsam und halb im Straßengraben rechts” verbunden. Deshalb meinte ich, das ist eine dumme Anforderung.
Vielleicht haben wir einfach unterschiedliche Definitionen von “mit etwas rechnen müssen”. Es bedeutet für mich “ich kann es nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausschließen”. Und das kann ich insbesondere nicht wenn exakt das schon vorher mal passiert ist. Aber mal sehen, was überhaupt bei der Revision herauskommt.
Wir beide meinen schon das Gleiche. Der BGH will ja scheinbar “mehr”. Ich versuche ja rauszufinden, was das “mehr” sein soll, und interpretiere fröhlich rum und komme ja nur auf diese sinnlose Anforderung, die ich beschrieben habe.
Aber ja, bin mal gespannt was da rauskommt, hoffentlich hört man in ein paar Monaten davon. Jetzt bin ich voll in diese Entscheidung investiert, wo ich so viele Kommentare dazu abgesetzt habe 😅
Meiner persönlichen Erfahrung nach (Mein täglicher Arbeitsweg führt über eine Landstraße), gehörst Du zu einer aussterbenden Art, denn da begegnen mir zunehmend Leute, die sehr offensichtlich nicht mit Gegenverkehr rechnen und auch in Kurven gerne mal mitten auf der Straße oder sogar auf der falschen Seite fahren.
Ja Hä!? Was fahren da auch andere Leute auf MEINER Straße rum?!!1!einself!