• kossa@feddit.org
    link
    fedilink
    Deutsch
    arrow-up
    27
    ·
    6 days ago

    Das Gericht hatte das laut dem Artikel auch mEn schon gut gemacht: sie haben gesagt: “Ihm kamen bereits Autos entgegen, mit denen er nicht kollidiert ist. Also hätte er wissen können, dass ihm auch weitere Autos entgegenkommen werden.” Finde ich relativ schlüssig, keine Ahnung was der BGH hier noch wollte ¯\_(ツ)_/¯. Ich meine, die Alternative “zu dieser Schlussfolgerung ist der Fahrer nicht in der Lage” müsste dann aber auch zu einem lebenslangen Fahrverbot führen. Das wäre dann ja ein Ausschlusskriterium ein Fahrzeug führen zu können.

    • MaggiWuerze@feddit.orgOP
      link
      fedilink
      arrow-up
      10
      ·
      6 days ago

      Das hab ich mir auch gedacht. Das sollte doch impliziert sein, nachdem jemand einen Führerschein erlangt hat.

    • Saleh@feddit.org
      link
      fedilink
      arrow-up
      3
      ·
      5 days ago

      Mal ganz doof gefragt: Ist in diesem Bereich ein Überholverbot?

      Sonst muss man selbstverständlich damit rechnen, dass auf einer Landstraße bei gestrichelter Mittelstreifen auch Fahrzeuge aus dem Gegenverkehr temporär auf der eigenen Spur fahren. Das ist auch nicht weiter problematisch, wenn alle Beteiligten entsprechend der Sichtverhältnisse und im Rahmen der Geschwindigkeitsbegrenzung fahren. Wenn dann stattdessen mit 230 Sachen statt 100 geballert wird, kann gerade bei Nacht schlecht eingeschätzt werden, wieviel Zeit man für ein Überholmanöver hat.

    • JoKi@feddit.org
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      5
      ·
      6 days ago

      Ich habe jetzt gerade noch den unterm Text verlinkten Artikel des SWR über das Urteil gelesen. Dort wird der Hergang genauer erklärt. Demnach befand sich das erste Auto, mit dem der Verurteilte kollidierte, teilweise auf dessen Fahrspur. Unter diesen Umständen kann ich zumindest nachvollziehen, wenn der BGH mein, er müsse nicht mit Gegenverkehr auf seiner Spur rechnen. Das Rasen in Kombination mit Alkohol ist natürlich trotzdem hoch Problematisch und meiner Meinung nach Grund genug für ein langes Fahrverbot. Im Artikel des SWR steht auch, dass ursprünglich seine Beifahrerin fuhr, sie aber wechselten damit sie seinem ungewollten Anfassen und Küssen ausweichen konnte.

      • kossa@feddit.org
        link
        fedilink
        Deutsch
        arrow-up
        4
        ·
        6 days ago

        Ja, der Artikel war noch mal spannend. Ist irgendwie eine komische Hürde von BGH aber. Ich meine, ehrlicherweise rechnet man doch quasi nie damit, dass ein Auto auf der eigenen Spur entgegenkommt. Aber mein persönliches Rechtsempfinden kommt aber auch nicht damit klar, jemandem, der betrunken 230 auf einer Landstraße ballert, dabei zwei Leute totfährt, überhaupt jemals wieder den Führerschein zu geben und nicht in den Knast zu stecken.

        Ich meine, theoretisch ist mir klar, woher das Konstrukt kommt: da geht es ja dann implizit um die Frage “wäre es zu einem solchen Unfall gekommen, wenn das andere Auto nicht auf der Spur gewesen wäre?”, aber puh. Da würde mich mal das Gutachten interessieren, das darlegt, wie schwer der Unfall bei 100 statt 160 gewesen wäre, darauf würde ich das nämlich tendenziell abstellen.

        • JoKi@feddit.org
          link
          fedilink
          Deutsch
          arrow-up
          5
          ·
          6 days ago

          Hab ja auch an andere Stelle geschrieben, dass ich hier trotzdem auch kein klares Fehlurteil erkennen kann. Die Straßenverkehrsordnung sieht Rücksicht und Vorsicht vor, beides war hier nicht gegeben. Was alles passieren muss um den Führerschein dauerhaft zu verlieren, weiß ich wirklich nicht. Habe auch schon von anderen Fällen gelesen, bei denen ich mich gefragt habe warum so jemand wieder auf die Straße darf.

    • trollercoaster@sh.itjust.works
      link
      fedilink
      Deutsch
      arrow-up
      5
      arrow-down
      1
      ·
      edit-2
      6 days ago

      Wahrscheinlich war in der Kantine des BGH wieder mal Lack auf der Getränkekarte. Das scheint es dort öfter zu geben.