Drei Jahre und sechs Monate Haft - so lautete das Urteil des Landgerichts Zweibrücken wegen eines Unfalls mit zwei Toten bei Ludwigswinkel. Der Bundesgerichtshof hat das Urteil jetzt aufgehoben.
Ich habe jetzt gerade noch den unterm Text verlinkten Artikel des SWR über das Urteil gelesen. Dort wird der Hergang genauer erklärt. Demnach befand sich das erste Auto, mit dem der Verurteilte kollidierte, teilweise auf dessen Fahrspur. Unter diesen Umständen kann ich zumindest nachvollziehen, wenn der BGH mein, er müsse nicht mit Gegenverkehr auf seiner Spur rechnen.
Das Rasen in Kombination mit Alkohol ist natürlich trotzdem hoch Problematisch und meiner Meinung nach Grund genug für ein langes Fahrverbot.
Im Artikel des SWR steht auch, dass ursprünglich seine Beifahrerin fuhr, sie aber wechselten damit sie seinem ungewollten Anfassen und Küssen ausweichen konnte.
Ja, der Artikel war noch mal spannend. Ist irgendwie eine komische Hürde von BGH aber. Ich meine, ehrlicherweise rechnet man doch quasi nie damit, dass ein Auto auf der eigenen Spur entgegenkommt. Aber mein persönliches Rechtsempfinden kommt aber auch nicht damit klar, jemandem, der betrunken 230 auf einer Landstraße ballert, dabei zwei Leute totfährt, überhaupt jemals wieder den Führerschein zu geben und nicht in den Knast zu stecken.
Ich meine, theoretisch ist mir klar, woher das Konstrukt kommt: da geht es ja dann implizit um die Frage “wäre es zu einem solchen Unfall gekommen, wenn das andere Auto nicht auf der Spur gewesen wäre?”, aber puh. Da würde mich mal das Gutachten interessieren, das darlegt, wie schwer der Unfall bei 100 statt 160 gewesen wäre, darauf würde ich das nämlich tendenziell abstellen.
Hab ja auch an andere Stelle geschrieben, dass ich hier trotzdem auch kein klares Fehlurteil erkennen kann. Die Straßenverkehrsordnung sieht Rücksicht und Vorsicht vor, beides war hier nicht gegeben.
Was alles passieren muss um den Führerschein dauerhaft zu verlieren, weiß ich wirklich nicht. Habe auch schon von anderen Fällen gelesen, bei denen ich mich gefragt habe warum so jemand wieder auf die Straße darf.
Ich habe jetzt gerade noch den unterm Text verlinkten Artikel des SWR über das Urteil gelesen. Dort wird der Hergang genauer erklärt. Demnach befand sich das erste Auto, mit dem der Verurteilte kollidierte, teilweise auf dessen Fahrspur. Unter diesen Umständen kann ich zumindest nachvollziehen, wenn der BGH mein, er müsse nicht mit Gegenverkehr auf seiner Spur rechnen. Das Rasen in Kombination mit Alkohol ist natürlich trotzdem hoch Problematisch und meiner Meinung nach Grund genug für ein langes Fahrverbot. Im Artikel des SWR steht auch, dass ursprünglich seine Beifahrerin fuhr, sie aber wechselten damit sie seinem ungewollten Anfassen und Küssen ausweichen konnte.
Ja, der Artikel war noch mal spannend. Ist irgendwie eine komische Hürde von BGH aber. Ich meine, ehrlicherweise rechnet man doch quasi nie damit, dass ein Auto auf der eigenen Spur entgegenkommt. Aber mein persönliches Rechtsempfinden kommt aber auch nicht damit klar, jemandem, der betrunken 230 auf einer Landstraße ballert, dabei zwei Leute totfährt, überhaupt jemals wieder den Führerschein zu geben und nicht in den Knast zu stecken.
Ich meine, theoretisch ist mir klar, woher das Konstrukt kommt: da geht es ja dann implizit um die Frage “wäre es zu einem solchen Unfall gekommen, wenn das andere Auto nicht auf der Spur gewesen wäre?”, aber puh. Da würde mich mal das Gutachten interessieren, das darlegt, wie schwer der Unfall bei 100 statt 160 gewesen wäre, darauf würde ich das nämlich tendenziell abstellen.
Hab ja auch an andere Stelle geschrieben, dass ich hier trotzdem auch kein klares Fehlurteil erkennen kann. Die Straßenverkehrsordnung sieht Rücksicht und Vorsicht vor, beides war hier nicht gegeben. Was alles passieren muss um den Führerschein dauerhaft zu verlieren, weiß ich wirklich nicht. Habe auch schon von anderen Fällen gelesen, bei denen ich mich gefragt habe warum so jemand wieder auf die Straße darf.